Kommunikation zu den vom Ausfuhrverbot 2020 umfassten Gütern / "Liste der Güte"
(1) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – zum fraglichen Zeitpunkt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern im Zusammenhang mit der Erstellung der Liste der Güter, die gemäß „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 04.03.2020 nicht mehr ins Ausland verbracht werden durften, insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht
- wer diese Liste erstellt hat.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.
- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der Liste hinzugezogen wurden.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.
- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.
(2) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern im Zusammenhang mit Änderungen der Liste der Güter in der Neufassung der „Anordnung von Beschränkungen im Außerwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ vom 12.03.2020
(3) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern – hier vor allem mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – im Zusammenhang mit der „Liste der Güte“, die mit dem Schreiben „Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19“ am 13.03.2020 vom BMAS gemeinsam mit dem BMG an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder versandt wurde, insbesondere Dokumente aus denen hervorgeht
- wer diese „Liste der Güte“ erstellt hat.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation des Erstellers sollten ersichtlich bleiben.
- welche Behörden, Fachabteilungen oder externen Fachleute bei der Erstellung der „Liste der Güte“ hinzugezogen wurden.
Personenbezogene Angaben können geschwärzt werden, Position und Organisation beratender Personen sollten ersichtlich bleiben.
- welche Kriterien angelegt wurden, aufgrund derer die in den einzelnen Produktgruppen angeführten Normen und Standards ausgewählt wurden.
(4) die Dokumentation jeglicher Kommunikation zwischen dem BMWi und anderen Ministerien, Behörden oder externen Beratern – hier vor allem mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und / oder anderen Behörden, die im Frühjahr 2020 für die Beschaffung von Schutzausrüstung zuständig waren (u.a. BAAINBw, GZD, Beschaffungsamt BMI – Aufzählung nicht abschließend), aus der hervorgeht
- ob und in welchem Umfang die „Liste der Güte“ zur vertraglichen Grundlage für einzelne Beschaffungsmaßnahmen wurde,
- auf wessen Initiative nach dem 13.03.2020 Änderungen und / oder Ergänzungen an der „Liste der Güte“ vorgenommen wurden,
- welche fachlichen Empfehlungen eventuellen Änderungen und / oder Ergänzungen der „Liste der Güte“ nach dem 13.03.2020 zugrunde lagen.
Personenbezogene Daten können mit o.g. Einschränkungen geschwärzt werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Februar 2023
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23. März 2023
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