Kommunikation zu Impfstoff SarsCoV2

Kommunikation des BMWi im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Impfstoffes gegen SarsCoV2 allgemein und im Besonderen die Kommunikation mit den Herstellerfirmen eines solchen möglichen Impfstoffs. Ebenso Kommunikation mit dem BMG zu diesem Thema.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikation des B…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zu Impfstoff SarsCoV2 [#193201]
Datum
21. Juli 2020 10:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommunikation des BMWi im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Impfstoffes gegen SarsCoV2 allgemein und im Besonderen die Kommunikation mit den Herstellerfirmen eines solchen möglichen Impfstoffs. Ebenso Kommunikation mit dem BMG zu diesem Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193201/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG, UIG sowie …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Kommunikation zu Impfstoff SarsCoV2 [#193201]"
Datum
22. Juli 2020 16:25
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
13,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG, UIG sowie nach VIG vom 21. Juli 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IVC5 – Chemische und Pharmazeutische Industrie - zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Impfstoff SarsCoV2“ vom 21.07.2…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Kommunikation zu Impfstoff SarsCoV2 [#193201]" [#193201]
Datum
25. August 2020 08:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zu Impfstoff SarsCoV2“ vom 21.07.2020 (#193201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193201/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 07. August hatte ich Ihnen eine Zwischennachricht übermittelt, die ich…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Kommunikation zu Impfstoff SarsCoV2 [#193201]" [#193201]
Datum
25. August 2020 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreIFG-AnfrageKommunikationzuImpfstoff.eml
4,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 07. August hatte ich Ihnen eine Zwischennachricht übermittelt, die ich nochmals als Anlage beifüge. Ich bitte, diese zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen