Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97

die Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97. Bitte inklusive den entsprechenden Protokollen bei der Abstimmung zwischen der HoWoGe und dem Schulamt Mitte.

Ergebnis der Anfrage

Die Entscheidung auf 4- statt 5-Zügigkeit beruft auf 2 Annahmen:
- es gibt genügend Plätze an Gymnasien in Berlin-Mitte (der Neubau reduziert den Transfer an Schüler:innen in die Nachbarbezirke) [Aussage Senatsverwaltung]
- eine 5-zügige Schule braucht mehr Platz, als das Grundstück bereitstellt (auch wenn Flächen wie Schulgarten und Lieferwege (weg)optimiert werden) [Aussage HoWoGe]

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97 [#218952]
Datum
21. April 2021 20:36
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97. Bitte inklusive den entsprechenden Protokollen bei der Abstimmung zwischen der HoWoGe und dem Schulamt Mitte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218952/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97 [#218952]
Datum
26. Mai 2021 09:17
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97“ vom 21.04.2021 (#218952) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218952/
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfrei…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97 [#218952]
Datum
2. Juni 2021 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die Kommunikation zur Entscheidung der 4-Zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstr. 97 (Mitte) habe ich zur Prüfung erhalten. Die Aktenauskunft erhalten mit beigefügter Datei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusammenfassung und die Dokumente. Jetzt verstehe ich die Entsc…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Entscheidung der 4-zügigkeit des neuen Schulstandortes Schulstraße 97 [#218952]
Datum
3. Juni 2021 00:31
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusammenfassung und die Dokumente. Jetzt verstehe ich die Entscheidung der Zügigkeit besser. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218952/