Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634

sämtliche Kommunikation (E-Mails, etc.), die zur Veröffentlichung und Aktualisierung der Kurzinfo CB-K19/0634 (Titel: VLC: Schwachstelle ermöglicht Umgehung von Sicherheitsrestriktionen) beim CERT Bund geführt haben. Siehe auch:

https://www.cert-bund.de/advisoryshort/CB-K19-0634

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche K…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634 [#159729]
Datum
24. Juli 2019 13:04
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation (E-Mails, etc.), die zur Veröffentlichung und Aktualisierung der Kurzinfo CB-K19/0634 (Titel: VLC: Schwachstelle ermöglicht Umgehung von Sicherheitsrestriktionen) beim CERT Bund geführt haben. Siehe auch: https://www.cert-bund.de/advisoryshort/CB-K19-0634 Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer FragDenStaat.de <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Lieber Stefan, zur Beantwortung Deiner IFG-Anfrage haben wir Anfang August ein Drittbeteiligungsverfahren im Sin…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634 [#159729]
Datum
7. August 2019 14:50
Status
Warte auf Antwort
Lieber Stefan, zur Beantwortung Deiner IFG-Anfrage haben wir Anfang August ein Drittbeteiligungsverfahren im Sinne des § 8 IFG eingeleitet. Für den Dritten besteht nun die Möglichkeit, binnen eines Monats schriftlich Stellung zu nehmen. Insoweit gilt die sonst übliche Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG hier nicht. Darauf wollte ich nur hinweisen. Viele Grüße
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634 [#159729]
Datum
12. September 2019 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 12.9.2019 mit dem Zeichen B…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634 [#159729]
Datum
20. September 2019 15:25
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 12.9.2019 mit dem Zeichen BL23 – 010 03 05/2019-032 lege ich Widerspruch ein. Offenbar nehmen Sie ein Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der gesamten fraglichen E-Mail-Kommunikation an. Das die gesamte E-Mail-Kommunikation ein Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnis darstellt ist nach gängiger Rechtsprechung zurückzuweisen. Allenfalls können Einzelinformationen solche Geheimnisse darstellen, mit deren Schwärzung ich auch einverstanden wäre. Auch die mangelnde Freigabe durch den Dritten konstituiert nicht sofort ein Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnis. Die Begründung eines ablehnenden Bescheides muss die tragenden Gründe der Verwaltungsentscheidung hinreichend deutlich erkennen lassen, hier also darlegen, weshalb aus Sicht der Behörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des Versagungsgrundes des Schutzes von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen (§ 6 S. 2 IFG) erfüllt waren (6. TBI 2016/17 BfDI). Dies ist ganz offensichtlich nicht erfolgt. Ich bitte Sie daher meinen Widerspruchsantrag unverzüglich, zeitnah und aufgrund des geringen Antragsumfangs auch gebührenfrei zu bescheiden, um Ihnen und mir ein Vermittlungsersuchen bzgl. dieses Bescheids beim Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit bzw. eine gerichtliche Durchsetzung meines Anspruchs zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 159729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Lieber << Anrede >> entschuldige bitte die späte Antwort. Was für eine lustige Überraschung! Ich wuss…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634 [#159729]
Datum
20. September 2019 15:32
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Anrede >> entschuldige bitte die späte Antwort. Was für eine lustige Überraschung! Ich wusste nicht, dass du im BSI gelandet bist. Ich hoffe es geht dir dort gut. Leider war der ablehnende Bescheid deiner Kollegin eine weniger lustige Überraschung und auch formell leider nicht korrekt. Ich habe nun Widerspruch einlegen müssen. Vielleicht kannst du ja noch mal draufgucken. Ihr wollt euch ja auch nicht unbedingt mit Nachfragen des BfDI beschäftigen müssen. Ansonsten wäre schön dich mal wieder zu sehen – aber muss ja nicht direkt vor Gericht sein! :) Beste Grüße Stefan Anfragenr: 159729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. September 2019 15:32
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634 [#159729]
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Via
Fax
Betreff
AW: Kommunikation zur Kurzinfo CB-K19/0634 [#159729]
Datum
18. Oktober 2019 18:55
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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39,7 KB