Kommunikation zur Luca App

Eine Aufstellung der vorliegenden Dokumente zur Einführung der Luca App.
Insbesondere zu vor- oder nachbereitenden Dokumenten oder Protokollen zur Kommunikation von Landrat Brötel und Gesundheitsamtsleiterin Teinert mit Verantwortlichen der Firma Nexenio. (wie z.B. hier beschrieben: https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Aktuelle+Themen/Neuigkeiten/Neckar_Odenwald_Kreis+startet+Einsatz+der+Luca_App-p-7228.html)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    75,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung der vor…
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur Luca App [#220445]
Datum
15. Mai 2021 13:52
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der vorliegenden Dokumente zur Einführung der Luca App. Insbesondere zu vor- oder nachbereitenden Dokumenten oder Protokollen zur Kommunikation von Landrat Brötel und Gesundheitsamtsleiterin Teinert mit Verantwortlichen der Firma Nexenio. (wie z.B. hier beschrieben: https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Aktuelle+Themen/Neuigkeiten/Neckar_Odenwald_Kreis+startet+Einsatz+der+Luca_App-p-7228.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220445/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Auf Ihre Bitte hin, Ihnen vorab Besch…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Betreff
AW: Kommunikation zur Luca App [#220445]
Datum
21. Mai 2021 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Auf Ihre Bitte hin, Ihnen vorab Bescheid zu geben, wenn die Auskunft gebührenpflichtig ist, weise ich darauf hin, dass die angefragte "Aufstellung der vorliegenden Dokumente zur Einführung der Luca App..." Aufwand verursacht, der über den einer einfachen Auskunft hinausgeht. An der Kommunikation waren insb. das Gesundheitsamt, der EDV-Bereich, Unterschriftbefugter und die Vertreiberfirma der luca-app beteiligt. Die Gebührenfestsetzung richtet sich nach § 10 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) in Verbindung mit der Gebührenverordnung des Landratsamts. Die Regelung zur Gebührenreduktion aus § 10 Abs. 3 LIFG gilt hierbei nicht für Landratsämter, denen die Möglichkeit einer vollen Kostendeckung für die Gewährung des Informationszugangs, wenngleich unter Berücksichtigung des Einzelfalls, eröffnet ist (s. Gesetzesbegründung zum LIFG, Landtagsdrucksache BW 15 / 7720). Bei dem Gebührensatz von 15,- EUR je angefangene Viertelstunde - ergänzt um die Wertung der "Bedeutung des Gegenstandes und nach dem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse für den Gebührenschuldner sowie nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen" - schätze ich aktuell den Aufwand für das Zusammenstellen der beantragten Information inkl. Prüfung zusätzlicher schützenswerter Belange (Datenschutz Dritter u.a.) auf ein bis zwei Stunden und die Gebühr auf ca. 50,- bis 100,- EUR. Bitte teilen Sie mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund weiterverfolgen. Hinweisen darf ich Sie noch darauf, dass weite Teile der Kommunikation mit der Vertreiberfirma landeseinheitlich für Baden-Württemberg verliefen, gesteuert durch das Sozialministerium Baden-Württemberg. Freundliche Grüße

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Auskunft zu den Gebühren. Ich möchte …
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation zur Luca App [#220445]
Datum
29. Mai 2021 10:53
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Auskunft zu den Gebühren. Ich möchte diese Anfrage nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220445/