Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22.03. an das RKI

sämtliche interne sowie externe Kommunikation (E-Mail, Schreiben, Kurznachrichten etc.) mit nachgeordneten Behörden, anderen Ressorts (z.B. Justiz, Wirtschaft) oder weiteren Stellen (Länder, Bundeskanzleramt, Verbände etc.) zur Anfrage sowie ebenfalls zur Beantwortung (vgl. RKI-Schreiben vom 31.03.2021 unter ID 3176) der bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 22.03. aufgeworfen Fragestellung unter Punkt 5:

"Das Robert Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne sowie ex…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22.03. an das RKI [#217781]
Datum
8. April 2021 14:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne sowie externe Kommunikation (E-Mail, Schreiben, Kurznachrichten etc.) mit nachgeordneten Behörden, anderen Ressorts (z.B. Justiz, Wirtschaft) oder weiteren Stellen (Länder, Bundeskanzleramt, Verbände etc.) zur Anfrage sowie ebenfalls zur Beantwortung (vgl. RKI-Schreiben vom 31.03.2021 unter ID 3176) der bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 22.03. aufgeworfen Fragestellung unter Punkt 5: "Das Robert Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217781/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Re: Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22 03 an das RKI [#217781], Eingangsbestätigung Ihrer Mail Sehr Antragstel…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Re: Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22 03 an das RKI [#217781], Eingangsbestätigung Ihrer Mail
Datum
12. April 2021 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22 03 an das RKI [#217781] Sehr Antragsteller/in auf Ihre …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22 03 an das RKI [#217781]
Datum
7. Mai 2021 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Die seit Ende 2020 verfügb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22.03. an das RKI [#217781]
Datum
8. Juni 2021 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Die seit Ende 2020 verfügbare COVID-19-Schutzimpfung hat eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie. Für alle vier derzeit in der EU bzw. in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe konnte eine hohe Schutzwirkung gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung nachgewiesen werden. Der im Epidemiologischen Bulletin 19/2021 veröffentlichte systematische Review widmet sich der Frage, in welchem Maße sich geimpfte Personen bei Kontakt mit SARS-CoV-2 noch infizieren und ggf. andere Personen anstecken können. In der Gesamtschau legen die verfügbaren Daten nahe, dass die COVID-19-Impfung eine Virustransmission in erheblichem Maß reduziert und dass vollständig geimpfte Personen in Bezug auf die Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... ). Der Bericht des RKI ist beigefügt. Weitere einschlägige Informationen sind nicht vorhanden. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation zur MPK-Anfrage vom 22.03. an das RKI“ [#217781]
Datum
11. Juni 2021 10:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217781/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass es zu dieser öffentlich breit diskutierten Frage keine interne Kommunikation (z.B. Rückfragen an das RKI oder PEI) des BMG gegeben hat. Auch zwischen den Ressorts der Budensregierung müssten meiner Auffassungs nach Kommunikationsvorgänge gelaufen sein. Ich habe Grund zur Annahme, dass sich das BMG unliebsamen Anfragen entziehen möchte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217781.pdf - 2021-06-08_1-Anlage210331RKIanBMGEinschtzung.pdf - 2021-06-08_1-image001.jpg Anfragenr: 217781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217781/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juli 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen

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