Kommunikation zur Sicherheitslücke EFAIL

sämtliche Dokumente und Kommunikation (z.B. E-Mails) mit internen und externen Stellen zur Sicherheitslücke EFAIL. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
  • Kosten dieser Information:
    292,50 Euro
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokume…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur Sicherheitslücke EFAIL [#29762]
Datum
14. Mai 2018 22:38
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente und Kommunikation (z.B. E-Mails) mit internen und externen Stellen zur Sicherheitslücke EFAIL. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre IFG-Anfrage zur Sicherheitslücke EFAIL möchte ich Ihnen mittei…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrer IFG-Anfrage Kommunikation zur Sicherheitslücke EFAIL [#29762] - BSI AZ: B21-010 03 05/2018-21
Datum
12. Juni 2018 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre IFG-Anfrage zur Sicherheitslücke EFAIL möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Monatsfrist bei der Beantwortung aufgrund von Drittbeteiligungen sowie der Prüfung der umfangreichen Dokumente und Informationen auf eventuell vorzunehmende Schwärzungen oder Aussonderungen, nicht eingehalten werden kann. Aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wird für die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage eine Gebühr anfallen. Gemäß § 10 Abs.1 IFG werden für individuell zurechenbare Leistungen nach diesem Gesetz Gebühren erhoben. Die einzige Ausnahme bilden einfache Anfragen im Sinne des § 10 Abs.1 S.2 IFG. Da Sie jedoch eine umfassende Übersendung "...sämtliche Dokumente und Kommunikation (z.B. E-Mails) mit internen und externen Stellen zur Sicherheitslücke EFAIL." wünschen, handelt es sich um keine einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs.1 S.2 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Rückmeldung, ob Sie trotz anfallender Gebühren eine weitere Bearbeitung …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bitte um Rückmeldung - Zwischennachricht zu Ihrer IFG-Anfrage Kommunikation zur Sicherheitslücke EFAIL [#29762] - BSI AZ: B21-010 03 05/2018-21
Datum
21. Juni 2018 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Rückmeldung, ob Sie trotz anfallender Gebühren eine weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie hoch werden denn die Gebühren voraussichtlich ausfallen? Mit freundlichen Grü…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um Rückmeldung - Zwischennachricht zu Ihrer IFG-Anfrage Kommunikation zur Sicherheitslücke EFAIL [#29762] - BSI AZ: B21-010 03 05/2018-21 [#29762]
Datum
21. Juni 2018 21:13
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie hoch werden denn die Gebühren voraussichtlich ausfallen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in nach erster Durchsicht der Unterlagen gehen wir davor aus, dass die Gebühren maximal …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: AW: Bitte um Rückmeldung - Zwischennachricht zu Ihrer IFG-Anfrage Kommunikation zur Sicherheitslücke EFAIL [#29762] - BSI AZ: B21-010 03 05/2018-21 [#29762]
Datum
25. Juni 2018 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach erster Durchsicht der Unterlagen gehen wir davor aus, dass die Gebühren maximal 300 € betragen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich halte an meinem IFG-Antrag vom 14.05.2018 fe…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Bitte um Rückmeldung - Zwischennachricht zu Ihrer IFG-Anfrage Kommunikation zur Sicherheitslücke EFAIL [#29762] - BSI AZ: B21-010 03 05/2018-21 [#29762]
Datum
25. Juni 2018 22:03
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich halte an meinem IFG-Antrag vom 14.05.2018 fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
23. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kostenbescheid
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Kostenbescheid
Datum
14. Dezember 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB