Kommunikation zwischen dem Landschaftsministerium und Lobbyisten zum Thema Glyphosat

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die schriftliche Kommunikation (Briefe, Emails), Dokumente, Dienstanweisungen und Protokolle, bei denen die Wiederzulassung von Glyphosat Thema war. - Die stattgefundenen Treffen der Mitarbeiter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (genauer: Bundesminister Christian Schmidt + pers. ReferentIn, Staatssekretär Hermann Onko Aeikens + pers. ReferentIn, parl. Staatssekretär Peter Bleser + pers. Referentin), parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth + pers. ReferenIn, Dr. Jeub, Referat Ernährung und Landwirtschaft bei der StäV der BRD bei der EU (Abteilung 5), Referat Pflanzenschutz (Abteilung 5)) und nachfolgend genannten Unternehmen/Interessensgruppen/Lobbyisten und die zugehörigen Dokumente im Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2017.
- Glyphosate Task Force (ADAMA Agan Ltd., Agria S.A., Albaugh UK Limited, Arysta Lifesciences SAS, Barclay Chemicals (Manufacturing) Ltd., Brokden SL, BROS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa, Cheminova A/S, Ciech Sarzyna S.A., Coromandel International Ltd, EXCEL CROP CARE(Europe) NV, Helm AG, Industrias Afrasa S.A., Monsanto Europe S.A./N.V., Nufarm GmbH & Co KG, Rotam Agrochemical Europe Limited, Sapec Agro S.A., Sinon Corporation, Société Financière de Pontarlier, Syngenta Limited, United Phosphorus Ltd, Wynca UK Limited, Hume Brophy)
- Bayer
- BASF
- European Conservation Agriculture Federation (ECAF)
- European Seed Association
- International Life Sciences Institut (ILSI) + HESI
- Europa Bio - Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung (GKB)
- Deutscher Bauern Verband: (auch MdB als Teil des DBV; Bundesvereinigung dt. Ernährungsindustrie & Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Mitglieder des DBV; z.B. BioEnergie-Verband, DLG etc., Bund der Landjugend, Landwirtschaftskammern der Bundesländer, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die schriftlic…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zwischen dem Landschaftsministerium und Lobbyisten zum Thema Glyphosat [#29246]
Datum
26. April 2018 15:46
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die schriftliche Kommunikation (Briefe, Emails), Dokumente, Dienstanweisungen und Protokolle, bei denen die Wiederzulassung von Glyphosat Thema war. - Die stattgefundenen Treffen der Mitarbeiter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (genauer: Bundesminister Christian Schmidt + pers. ReferentIn, Staatssekretär Hermann Onko Aeikens + pers. ReferentIn, parl. Staatssekretär Peter Bleser + pers. Referentin), parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth + pers. ReferenIn, Dr. Jeub, Referat Ernährung und Landwirtschaft bei der StäV der BRD bei der EU (Abteilung 5), Referat Pflanzenschutz (Abteilung 5)) und nachfolgend genannten Unternehmen/Interessensgruppen/Lobbyisten und die zugehörigen Dokumente im Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2017. - Glyphosate Task Force (ADAMA Agan Ltd., Agria S.A., Albaugh UK Limited, Arysta Lifesciences SAS, Barclay Chemicals (Manufacturing) Ltd., Brokden SL, BROS Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa, Cheminova A/S, Ciech Sarzyna S.A., Coromandel International Ltd, EXCEL CROP CARE(Europe) NV, Helm AG, Industrias Afrasa S.A., Monsanto Europe S.A./N.V., Nufarm GmbH & Co KG, Rotam Agrochemical Europe Limited, Sapec Agro S.A., Sinon Corporation, Société Financière de Pontarlier, Syngenta Limited, United Phosphorus Ltd, Wynca UK Limited, Hume Brophy) - Bayer - BASF - European Conservation Agriculture Federation (ECAF) - European Seed Association - International Life Sciences Institut (ILSI) + HESI - Europa Bio - Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung (GKB) - Deutscher Bauern Verband: (auch MdB als Teil des DBV; Bundesvereinigung dt. Ernährungsindustrie & Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Mitglieder des DBV; z.B. BioEnergie-Verband, DLG etc., Bund der Landjugend, Landwirtschaftskammern der Bundesländer, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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