Kommunikation zwischen der Stadt Tübingen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation zwischen der Stadt Tübingen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich einer "Liste auffälliger Asylbewerber". Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunikation …
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kommunikation zwischen der Stadt Tübingen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit [#204530]
Datum
27. November 2020 11:29
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Kommunikation zwischen der Stadt Tübingen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich einer "Liste auffälliger Asylbewerber". Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 204530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204530/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Universitätsstadt Tübingen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Im Anhang finden Sie den gewünschten Schriftverk…
Von
Universitätsstadt Tübingen
Betreff
AW: Kommunikation zwischen der Stadt Tübingen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit [#204530]
Datum
3. Dezember 2020 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Im Anhang finden Sie den gewünschten Schriftverkehr zwischen Stadt und LfDI BW zur "Liste mit auffälligen Asylbewerbern". Mit freundlichen Grüßen