Kommunikation zwischen Heiko Maas (BJM) und GBA Runge zu Landesverrat-Ermittlungen gg Netzpolitik

alle Dokumente (Briefe, Emails, interne Anweisungen, schriftlich erteilte Empfehlungen, Notizen sowie alle sonstigen auf die genannte Kommunikation bezogenen Unterlagen), die die Kommunikation zwischen dem Generalbundesanwalt Runge und Bundesjustizminister Heiko Maas zum Thema "Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Netzpolitik.org" betreffen. Dabei interessiere ich mich für die Kommunikation in beide Richtungen, ganz besonders aber für die Reaktion von Heiko Maas (oder anderer Personen in seiner Behörde) auf die erste Information durch den GBA, dass eine solche Ermittlung geplant ist.

Diese Information soll nach Pressemeldungen vor ca. 2.5 Monaten stattgefunden haben. Alle nachfolgenden Kommunikationen der beiden Parteien zu diesem Thema hätte ich ebenfalls gern eingesehen.

Als Publizistin schreibe ich auch journalistisch für Blogs und für diverse Print und Online Medien. Ich betrachte mich daher einerseits als persönlich potenziell betroffen von künftigen Ermittlungen und wüßte gern, wie sehr ich mich auf das Justizministerium als Verteidiger der Pressefreiheit verlassen kann und bin andererseits journalistisch an den klassischen Fragen hinsichtlich der Causa Netzpolitik interessiert: wer hat wann was gewußt und wie genau reagiert...

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
  • Ein:e Follower:in
Anke Domscheit-Berg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente (…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Anke Domscheit-Berg
Betreff
Kommunikation zwischen Heiko Maas (BJM) und GBA Runge zu Landesverrat-Ermittlungen gg Netzpolitik [#10927]
Datum
3. August 2015 09:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente (Briefe, Emails, interne Anweisungen, schriftlich erteilte Empfehlungen, Notizen sowie alle sonstigen auf die genannte Kommunikation bezogenen Unterlagen), die die Kommunikation zwischen dem Generalbundesanwalt Runge und Bundesjustizminister Heiko Maas zum Thema "Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Netzpolitik.org" betreffen. Dabei interessiere ich mich für die Kommunikation in beide Richtungen, ganz besonders aber für die Reaktion von Heiko Maas (oder anderer Personen in seiner Behörde) auf die erste Information durch den GBA, dass eine solche Ermittlung geplant ist. Diese Information soll nach Pressemeldungen vor ca. 2.5 Monaten stattgefunden haben. Alle nachfolgenden Kommunikationen der beiden Parteien zu diesem Thema hätte ich ebenfalls gern eingesehen. Als Publizistin schreibe ich auch journalistisch für Blogs und für diverse Print und Online Medien. Ich betrachte mich daher einerseits als persönlich potenziell betroffen von künftigen Ermittlungen und wüßte gern, wie sehr ich mich auf das Justizministerium als Verteidiger der Pressefreiheit verlassen kann und bin andererseits journalistisch an den klassischen Fragen hinsichtlich der Causa Netzpolitik interessiert: wer hat wann was gewußt und wie genau reagiert...
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anke Domscheit-Berg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anke Domscheit-Berg << Adresse entfernt >>
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