Kommunikationsaustausch zur polizeilichen Videoüberwachung in Köln (2)

Jegliche Kommunikation mit dem Polizeipräsidium Köln über die polizeiliche Videoüberwachung in Köln der Jahre:
- 2017
- 2018
- 2020

Falls es bei den Dokumenten zu Überschneidungen mit den Dokumenten aus meinem Antrag vom 24. Juni 2020 (Az. 202.4.2.4-5765/20) gibt, dürfen Sie diese gerne weglassen, wenn es den Antrag vereinfacht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikationsaustausch zur polizeilichen Videoüberwachung in Köln (2) [#216051]
Datum
19. März 2021 22:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Kommunikation mit dem Polizeipräsidium Köln über die polizeiliche Videoüberwachung in Köln der Jahre: - 2017 - 2018 - 2020 Falls es bei den Dokumenten zu Überschneidungen mit den Dokumenten aus meinem Antrag vom 24. Juni 2020 (Az. 202.4.2.4-5765/20) gibt, dürfen Sie diese gerne weglassen, wenn es den Antrag vereinfacht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216051/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kommunikationsaustausch zur polizeilichen Videoüberwachung in Köln (2) [#216051]
Datum
22. März 2021 06:35
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 22.03.2021 Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [gesc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.03.2021
Datum
25. März 2021 10:18
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 202.4.2.4-2599/21 Betreff: Ihre E-Mail vom 22.03.2021 1. Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr IFG-Antrag vom 19. März 2021 Von: [geschwärzt] ( [geschwärzt] ) An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19. März 2021
Datum
19. April 2021 12:53
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt] ( [geschwärzt] ) An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt] Durchwahl: [geschwärzt] Aktenzeichen: 202.4.2.4-2599/21 Betreff: Ihr IFG-Antrag vom 19. März 2021 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren o. g. Antrag. Derzeit gebe ich dem Polizeipräsidium Köln noch Gelegenheit, sich zu möglichen Hinderungsgründen bezüglich der Herausgabe bestimmter Dokumente zu äußern. Daher sowie aufgrund des Umfangs der Dokumente wird die Bearbeitung des Antrags leider noch etwas dauern. Hierfür bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************************************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 Von: Referat 2 ( [geschwärzt] ) An: [geschwärzt] Bearbeitung: [g…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21
Datum
7. Mai 2021 08:17
Status
Warte auf Antwort
Von: Referat 2 ( [geschwärzt] ) An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt] Durchwahl: [geschwärzt] Aktenzeichen: 202.4.2.4-2599/21 Betreff: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 Sehr [geschwärzt], hiermit übersende ich Ihrer diesbezüglichen Bitte entsprechend eine Liste der sich in dem bei mir geführten Vorgang befindlichen Dokumente, die von Ihrem o. g. IFG-Antrag erfasst sind: 1. Erinnerung der LDI NRW vom 10. März 2017 2. Schreiben des PP Köln vom 6. Juni 2017 mit folgenden Anlagen: > Raster zur Berichtspflicht Videobeobachtung der KPB Köln [24 Seiten] 3. Schreiben der LDI NRW vom 4. Juli 2017 4. Erinnerung der LDI NRW vom 4. Oktober 2017 5. E-Mail des PP Köln (DSB) vom 6. November 2017 (13:41 Uhr) nebst Anlagen: > Schreiben des PP Köln datiert vom 27. Juli 2017 mit folgenden weiteren Anlagen: > Anlage 1: Anordnung zur Videobeobachtung in der Silvesternacht 2016/2017 durch den Behördenleiter > Anlage 2: IT-Sicherheitskonzept (Version 1.0 – Datum der letzten Änderung 3. Februar 2017) [34 Seiten] > Anlage 3: vorläufige Handlungsanweisung zur Videobeobachtung nach § 15a PolG NRW vom 17. Februar 2017 (Az. DirGE FüSt -57.03.43-) [8 Seiten] 6. Schreiben der LDI NRW vom 4. April 2018 7. Fax des PP Köln vom 10. April 2018 8. Schreiben der LDI NRW vom 14. Juni 2018 9. Fax des PP Köln vom 25. Juni 2018 (Az. GHB – 72-110) 10. E-Mail des PP Köln vom 30. August 2018 (8:45 Uhr) nebst Anlagen > Bericht zur Vorbereitung der Evaluierung des § 15a PolG NRW vom 18. Januar 2018 [6 Seiten] > Verlängerungsanordnung des PP Köln vom 14. Februar 2018 11. E-Mail des PP Köln vom 11. September 2018 (13:10 Uhr) nebst Anlagen > Piktogramm Videoüberwachung > vier Übersichtskarten mit Kamerastandorten (Bereiche „Ringe 1“, „Ringe 2“, „Ringe 3“ und „Dom/HbF“) > Polizeiinterne E-Mail von Herrn PHK [geschwärzt] vom 27. Februar 2018, mit dem Betreff „Videobeobachtung, Behördenleiteranordnung, neue Videozeiten“ > Bericht des PP Köln an das LZPD vom 23. April 2018 (Az. 57.03.45; 20.30 BdH) [17 Seiten] 12. E-Mail der LDI NRW vom 24. September 2018 (9:31 Uhr) 13. E-Mail des PP Köln vom 25. September 2018 (8:54 Uhr) nebst Anlage: > Konzept „OPARI 2014“ [15 Seiten] Bitte teilen Sie mir mit, soweit Sie an den genannten Dokumenten kein Interesse mehr haben, beispielsweise weil Sie Ihnen bereits vorliegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************************************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sch…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051]
Datum
7. Mai 2021 22:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe weiterhin Interesse an den von Ihnen benannten Dokumenten. Sehe ich das richtig dass es im Jahr 2020 keinen Austausch zwischen Ihrer Behörde und dem Polizeipräsidium Köln gab? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216051/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreihe…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051]
Datum
23. Juli 2021 01:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikationsaustausch zur polizeilichen Videoüberwachung in Köln (2)“ vom 19.03.2021 (#216051) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216051/
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AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung hat sich zuletzt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051]
Datum
29. Juli 2021 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung hat sich zuletzt aufgrund von Urlaubsabwesenheiten auf beiden Seiten verzögert. Das Polizeipräsidium (PP) Köln hat mir nunmehr für nächste Woche eine Ergänzung der dortigen Begründung gegen die Herausgabe von noch vier Dokumenten zugesagt. Ich hoffe, dass mich die Äußerungen des PP Köln dann in die Lage versetzen, eine Entscheidung über sämtliche von Ihrem Antrag umfassten Dokumente zu treffen. Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass die Besonderheit dieses IFG-Antrages darin besteht, dass überwiegend Dokumente betroffen sind, die von einer anderen Stelle - hier PP Köln - stammen. Mangels des polizeilichen Praxiswissens ist für mich als Adressat des IFG-Antrages daher in Bezug auf diese Dokumente nicht ohne Weiteres feststellbar, ob Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen. Aus diesem Grund habe ich dem PP Köln Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorliegen von Ausschlussgründen zu äußern. Im Anschluss hieran entscheide ich dann, inwiefern diese für mich schlüssig sind oder nicht. Die damit verbundene Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051]
Datum
31. August 2021 16:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikationsaustausch zur polizeilichen Videoüberwachung in Köln (2)“ vom 19.03.2021 (#216051) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216051/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051]
Datum
20. September 2021 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein Großteil der an Sie herausgabefähigen Teile meines Vorgangs steht bereits fest. Über die verbleibenden wenigen Dokumente, bei denen dies noch abschließend durch mich zu entscheiden ist, werde ich die Entscheidung voraussichtlich Anfang nächster Woche treffen. Ich beabsichtige, Ihnen bis Ende der 39. Kalenderwoche abschließend auf Ihre IFG-Anfrage zu antworten. Ich bedaure, dass die Bearbeitung des Antrags so lange Zeit in Anspruch nimmt. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] - Teil 1 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] - Teil 1
Datum
28. September 2021 08:02
Status
geschwärzt
22,1 MB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen - aufgrund der Größe der Dateien getrennt in zwei Mails - die Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2021 entsprechenden herausgabefähigen Dokumente der hier vorliegenden Vorgänge zur Videoüberwachung durch das Polizeipräsidium Köln. Ich bitte nochmals, die verzögerte Übersendung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] - Teil 2 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Antrag bei der LDI NRW 202.4.2.4-2599/21 [#216051] - Teil 2
Datum
28. September 2021 08:05
Status
geschwärzt
5,3 MB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den zweiten Teil der Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2021 entsprechenden herausgabefähigen Dokumente der hier vorliegenden Vorgänge zur Videoüberwachung durch das Polizeipräsidium Köln. Mit freundlichen Grüßen