Kommunikationskonzept

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Kommunikationskonzept

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2018
  • Frist
    14. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikationskonze…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikationskonzept [#30752]
Datum
12. Juni 2018 13:00
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikationskonzept Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Vollzug des Landestransparenzgesetzes – LTranspG – Ihre Anfrage: Kommunikationskonzept Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Kommunikationskonzept [#30752]
Datum
16. Juli 2018 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Vollzug des Landestransparenzgesetzes – LTranspG – Ihre Anfrage: Kommunikationskonzept Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.6. in o. g. Angelegenheit beantworte ich wie folgt: Übersendung des Konzepts der Social-Media-Arbeit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (siehe Anhang) Sie haben die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de) anzurufen, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Bitte beachten Sie auch die datenschutzrechtlichen Hinweise unter www.stk.rlp.de<http://www.stk.rlp.de>. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen