Kommunikationskonzept zur Volkszählung 2011 ("Zensus 2011")

1.
Den von der Berliner PR-Agentur "Zum Goldenen Hirschen" für Ihr Amt bzw. für die Volkszählung 2011 erarbeiteten Kommunikationsleitfaden.
(Bezug: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Fragen-an-das-statistische-bundesamt#PR-Kosten )

2.
Ihre Auskunft zu einer IFG-Anfrage, in der es um die Beauskunftung von Kosten für die Erstellung dieses Kommunikationsleitfadens ging. Es soll sich dabei um einen Bescheid vom 11.10.2010 mit dem Geschäftszeichen Z-IR/11040010-IF30 handeln.
(Bezug: http://zensus11.de/2013/06/das-statistische-bundesamt-weis-von-nichts/ sowie https://fragdenstaat.de/files/foi/10580/20130625antwort-destatis.pdf )

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. November 2013
  • Frist
    13. Dezember 2013
  • Ein:e Follower:in
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den von der B…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Kommunikationskonzept zur Volkszählung 2011 ("Zensus 2011")
Datum
11. November 2013 09:53
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den von der Berliner PR-Agentur "Zum Goldenen Hirschen" für Ihr Amt bzw. für die Volkszählung 2011 erarbeiteten Kommunikationsleitfaden. (Bezug: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Fragen-an-das-statistische-bundesamt#PR-Kosten ) 2. Ihre Auskunft zu einer IFG-Anfrage, in der es um die Beauskunftung von Kosten für die Erstellung dieses Kommunikationsleitfadens ging. Es soll sich dabei um einen Bescheid vom 11.10.2010 mit dem Geschäftszeichen Z-IR/11040010-IF30 handeln. (Bezug: http://zensus11.de/2013/06/das-statistische-bundesamt-weis-von-nichts/ sowie https://fragdenstaat.de/files/foi/10580/20130625antwort-destatis.pdf ) Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Statistisches Bundesamt
IFG-Antrag vom 11.11.2013 - Kommunikationskonzept zur Volkszählung 2011 Sehr geehrter Herr Ebeling, wir bestätige…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Antrag vom 11.11.2013 - Kommunikationskonzept zur Volkszählung 2011
Datum
14. November 2013 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, wir bestätigen den Eingang Ihres im Betreff bezeichneten IFG-Antrages und werden diesen bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Regina Jäger
Statistisches Bundesamt
Ihr IFG-Antrag vom 11.11.2013 Sehr geehrter Herr Ebeling, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz v…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 11.11.2013
Datum
10. Dezember 2013 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11. November 2013 antworten wir Ihnen vorab und wie von Ihnen beantragt in elektronischer Form. Um Ihnen den Bescheid auch postalisch zustellen zu können, bitte ich Sie mir Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Im Anhang finden Sie zwei elektronische Dokumente: 1. den Bescheid des Statistischen Bundesamtes auf Ihren gegenwärtigen Antrag vom 11.11.2013. 2. als Anlage zu diesem Bescheid die datenschutzrechtlich bereinigte Fassung eines Bescheides vom 11.10.2010. Auf die Rechtsmittelfrist darf ich hinweisen, s. S. 2 des 1. Bescheides. Im Auftrag Mit freundlichen Grüßen Christian Schreckenberger Interne Revision, Statistisches Bundesamt (Wiesbaden)
Michael Ebeling
AW: Ihr IFG-Antrag vom 11.11.2013 [#5063] Sehr geehrter Herr Schreckenberger, danke für die Nachricht von geste…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 11.11.2013 [#5063]
Datum
11. Dezember 2013 14:39
An
Statistisches Bundesamt
Status
Sehr geehrter Herr Schreckenberger, danke für die Nachricht von gestern, aber anstelle mir zwei verschiedene Dokumente zu senden (ein "altes" aus 2010, ein "neues" aus diesen Tagen als Reaktion auf diesen IFG-Antrag) haben Sie mir zwei mal das gleiche Schreiben zugesendet. Dabei handelt es sich beides mal um Ihr "altes" Schreiben aus 2010 - einmal als pdf- und das andere mal als doc-Datei. Fall ich das nicht misinterpretiere, handelt es sich um ein Versehen. Bitte senden Sie mir doch also noch den "Bescheid" Ihrer Behörde vom 11.12.2013 zu und - falls Sie in dem inhaltlich nicht darauf eingehen sollten - gleich den Kommunikationsleitfaden zum "Zensus 2011" mit dazu (siehe Punkt 1 meines IFG-Antrags). Danke für die Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 5063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ebeling
AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 11.11.2013 [#5063] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: Ihr IFG-Antrag vom 11.11.2013 [#5063]
Datum
4. Februar 2014 07:32
An
Statistisches Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kommunikationskonzept zur Volkszählung 2011 ("Zensus 2011")" vom 11.11.2013 (#5063) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte beachten Sie dazu meine bislang unbeantwortete Nachricht an Sie vom 11. Dezember 2013! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Anfragenr: 5063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Statistisches Bundesamt
Rückmeldung
Von
Statistisches Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Rückmeldung
Datum
7. Februar 2014
Status
Warte auf Antwort

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Michael Ebeling
AW: Rückmeldung [#5063] Sehr geehrte Damen und Herren, gestern, am 13.2.2014, erhielt ich mit der Briefpost ihr…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Rückmeldung [#5063]
Datum
14. Februar 2014 11:07
An
Statistisches Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gestern, am 13.2.2014, erhielt ich mit der Briefpost ihr Schreiben, das auf den 7.2.2014 datiert ist. Der dazugehörige Briefumschlag wurde am 11.2.2014 frankiergestempelt. Dem angelegt erhielt ich ein Schreiben, das Sie auf den 10.12.2013 datieren und demnach Sie meinen IFG-Antrag vom 11.11.2013 ablehnen. Wie Sie und sicherlich auch das Portal von fragdenstaat.de nachvollziehen können, ist mir dieses Schreiben seinerzeit (am 10.12.2013) NICHT zugegangen, worauf ich ja auch schon am 11.12.2013 hingewiesen habe, einen Tag nach der Zusendung einer anderen, falschen Datei Ihrerseits. Nachdem ich nun erst gestern, knapp zwei Monate danach, von Ihnen die Auskunftsablehnung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass die einmonatige Widerspruchsfrist erst mit gestrigem Datum abzulaufen beginnt. Sollten Sie anderer Ansicht sein, bitte ich um kurzfristige Mitteilung und Erläuterung. Viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 5063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>