Kommunikationsplattform CryptShare

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- eine grobe Skizzierung der Nutzung des Tools "CryptShare"
- die seit 2020 für die Nutzung entstandenen Kosten, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr
- der Vertrag mit der CryptShare AG

Um ein etwaiges Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden, können personenbezogene Stellen sowie Betriebsgeheimnisse geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine grobe Skiz…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kommunikationsplattform CryptShare [#246124]
Datum
11. April 2022 17:23
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine grobe Skizzierung der Nutzung des Tools "CryptShare" - die seit 2020 für die Nutzung entstandenen Kosten, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr - der Vertrag mit der CryptShare AG Um ein etwaiges Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden, können personenbezogene Stellen sowie Betriebsgeheimnisse geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 246124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246124/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.04.2022 Sehr geehrter Herr Kronmüller, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen w…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.04.2022
Datum
12. April 2022 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0189. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage vom 11.04.2022 [#246124] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Komm…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.04.2022 [#246124]
Datum
17. Mai 2022 14:16
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikationsplattform CryptShare“ vom 11.04.2022 (#246124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.04.2022 - Az. 2.13.04/0004#0189 Sehr geehrter Herr Kronmüller, wir nehmen Bezug auf Ihren auf…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.04.2022 - Az. 2.13.04/0004#0189
Datum
11. Juli 2022 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, wir nehmen Bezug auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Antrag vom 11.04.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Frage 1: grobe Skizzierung der Nutzung des Tools "Cryptshare" Das Robert Koch-Institut (RKI) nutzt Cryptshare zur Übermittlung von Daten, beispielsweise: * Übermittlung von epidemiologischen Daten nach § 22 Transfusionsgesetz (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...) * Übermittlung von DESH Sequenz- und Metadaten (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://www.cryptshare.com/de/ressour...) * Übermittlung von Daten beim Vollzug von Amtsaufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) * Übermittlung von statistischen Angaben durch Bundesländer und Träger nach § 20a Abs. 7 IfSG * Übermittlung von Daten im Rahmen von Forschungskooperationen * sonstige Übermittlungen von Daten Frage 2 und 3: Wir bitten wir Sie gem. § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG zunächst um Begründung Ihres Antrages. Dies ist erforderlich, wenn da Belange Dritter im Sinne von § 6 IFG betroffen sind, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 6 Satz 2 IFG. Nach Eingang der Begründung würde ein förmliches Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchgeführt werden, da der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 Satz 2 IFG nur gewährt werden darf, soweit der Betroffene eingewilligt hat. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für die Gewährung von Informationszugang nach § 10 Abs. 1 IFG – die Erteilung einfacher Auskünfte ausgenommen –Gebühren anfallen. Diese bestimmen sich nach § 10 Abs. 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, ist nach Teil A Nr. 1.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen 60,- bis 500,- zu erheben. Da die konkrete Gebührenhöhe vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand abhängt, ist eine genaue Bezifferung vorab leider nicht möglich. Wir gehen aber davon aus, dass die Gebühren vorliegend voraussichtlich nicht mehr als 200 EUR betragen werden. Wir bitten Sie daher - neben der erbetenen Begründung - auch um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten möchten. Rückfragen und Antworten in dieser Sache senden Sie bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens 2.13.04/0004#0189 zu senden. Mit freundlichen Grüßen

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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage vom 11.04.2022 - Az. 2.13.04/0004#0189 [#246124] Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der hoh…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.04.2022 - Az. 2.13.04/0004#0189 [#246124]
Datum
11. Juli 2022 18:12
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der hohen Gebühren halte ich nicht an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 246124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246124/