Kommunikationssysteme

- jegliche interne Kommunikation zur Einrichtung Ihrer Kommunikationssysteme (Poststelle, Telefon-, Fax-, E-Mail-Anlage)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche intern…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
1. November 2022 09:32
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche interne Kommunikation zur Einrichtung Ihrer Kommunikationssysteme (Poststelle, Telefon-, Fax-, E-Mail-Anlage)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 01.11.2022 ist hier eingegangen und ist in Bearbeitung. …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage auf FragdenStaat Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
7. November 2022 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 01.11.2022 ist hier eingegangen und ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Anfrage vom 1. November 2022 beantragen Sie auf Grundlage von §…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
23. November 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Anfrage vom 1. November 2022 beantragen Sie auf Grundlage von § 1 Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) die Übersendung jeglicher internen Kommunikation zur Errichtung der Kommunikation im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sie beziehen sich hierbei auf die Poststelle sowie die Telefon-, Fax- und E-Mail-Anlage. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterliegt den Standards und den Architekturrichtlinien für die IT des Bundes sowie der IT-Konsolidierung Bund. Sie können sämtliche Informationen hierzu im Internet unter https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Mindeststandards/Mindeststandards_node.html finden. Eingänge in elektronischer sowie in Papierform werden gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien behandelt. Auch hierzu sind sämtliche Informationen frei verfügbar unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/geschaeftsordnung-bundesministerien/geschaeftsordnung-bundesministerien-node.html. Ich bitte um Mitteilung, ob sich Ihr Antrag damit erledigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um Präzisierung des Antrags. Die zu Ihrer Anfrage verfügbaren Dokumente sind sehr umfänglich. Sie betreffen z.B. die Anschaffung der verschiedenen Systeme, deren Inbetriebnahme und die Einrichtung von Nutzerkonten. Da die Kommunikationssysteme von allen Beschäftigten des Ministeriums genutzt werden, gibt es zu dem Themenkomplex wahrscheinlich auch interne Kommunikation mit allen Beschäftigten. Ein großer Teil der Informationen dürfte letztlich der Geheimhaltung unterliegen, da diese die Sicherheitsarchitektur des Ministeriums betreffen. Angesichts des zu erwartenden Verwaltungsaufwands wäre mit einer Gebühr im Bereich des Höchstsatzes (500 €) rechnen. Eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung der Gebühren wäre gesondert zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], für Ihre Ausführungen möchte ich mich bedanken. Vorerst teile ich Ihnen mit, dass ich an mei…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
23. November 2022 16:18
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], für Ihre Ausführungen möchte ich mich bedanken. Vorerst teile ich Ihnen mit, dass ich an meinem Auskunftsersuchen festhalte. Mein Interesse liegt nicht an den technischen Details der o. g. System, sondern lediglich an der Unfähigkeit, diese bereitzustellen. Immerhin schafft es Ihr Ministerium seit knapp einem Jahr solche Anlagen nicht bereitzustellen. i. Präzisierung Mit meiner Anfrage beantrage ich die Übersendung jeglicher internen Kommunikation zur Errichtung der Kommunikation im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Antrag ist ausreichend präzisiert, da eindeutig nachvollzogen werden kann, welche Daten benötigt werden. In wie weit diese bei Ihnen nicht geordnet vorliegen, darf dem Antragsteller nicht angelastet werden. Außerdem weise ich auf den Beschluss des BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Januar 2006 - 2 BvR 443/02, Rn. 54 a.E hin. ii. Sicherheitsbedenken Ein Interesse an der "Sicherheitsarchitektur des Ministeriums" habe ich nicht, entsprechend reicht mir die Kommunikation dazu in Ihrem Ministerium. § 5 Absatz 4 IFG bleibt unberührt. iii. Gebühren [geschwärzt] Sollten Sie trotzdem weiterhin an Gebühren festhalten, teilen Sie mir bitte vorab die Gebührenhöhe mit. Rein überobligatorisch weise ich darauf hin das die Frist dieser Anfrage gem. § 7 Absatz 5 IFG am 03. Dezember 2022 abläuft. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 262206 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikationssysteme“ vom 01.11.2022 (#262206…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
6. Dezember 2022 15:58
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikationssysteme“ vom 01.11.2022 (#262206) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen den folgenden Zwischenstand mitteilen. …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
9. Dezember 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen den folgenden Zwischenstand mitteilen. Diese befindet sich noch in Bearbeitung. Wie in meiner Antwort vom 23. November 2022 mitgeteilt, wird die Beantwortung durch die erforderliche Beteiligung verschiedener Bereiche etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die begehrten Unterlagen vorliegen, komme ich unverzüglich auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich darf an meine o. g. Anfrage freundlich erinnern. Mit freundlichen Grüßen <…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
27. Dezember 2022 14:07
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich darf an meine o. g. Anfrage freundlich erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> die Sichtung und Prüfung der vorhandenen Unterlagen, zu denen Sie gemäß I…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
3. Januar 2023 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Sichtung und Prüfung der vorhandenen Unterlagen, zu denen Sie gemäß Ihres Antrages nach dem IFG Zugang erhalten, ergab, dass personenbezogene Daten Dritter betroffen sind. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG ist dem Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. Mithin würde die Bearbeitung weitere Zeit in Anspruch nehmen. Nach § 7 Abs.2 Satz 2 IFG können Sie sich jedoch mit der Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Dritter berühren, einverstanden erklären. Damit könnten die Belange Dritter ausreichend geschützt werden und das Drittbeteiligungsverfahren wäre entbehrlich. Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie einer Schwärzung der benannten Informationen zustimmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit der Unkenntlichmachung persönlicher Daten bin ich einverstanden. Rein überoblig…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
3. Januar 2023 09:57
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> mit der Unkenntlichmachung persönlicher Daten bin ich einverstanden. Rein überobligatorisch weise ich auf § 5 Absatz 3 und 4 IFG hin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 01.11.2022 samt d…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
5. Januar 2023 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
438,2 KB
459,0 KB
152,8 KB
21,9 KB
391,8 KB
769,7 KB
geschwärzt
1,7 MB
906,6 KB
geschwärzt
1,8 MB
224,0 KB
413,3 KB
geschwärzt
1,6 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 01.11.2022 samt dazugehörigen Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> für Ihre Rückmeldung und insbesondere den Gebührenerlass bedanke ich mich. Weiterh…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
5. Januar 2023 22:24
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für Ihre Rückmeldung und insbesondere den Gebührenerlass bedanke ich mich. Weiterhin vermag ich an die abschließe Beantwortung meiner Anfrage [https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-und-externe-kommunikation-zu-meinen-anfragen/] zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
<< Anfragesteller:in >>
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> erst am heutigen Tage war mir die genauere Sicht…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
8. Januar 2023 19:56
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> erst am heutigen Tage war mir die genauere Sichtung der Unterlagen möglich. Leider sind mir ein Großteil der Schwärzungen unschlüssig. Ich bitte um Erläuterung, weshalb a) in einem Großteil der Unterlagen die E-Mail-Signaturen eigener Mitarbeiter Ihrer Behörde geschwärzt sind b) die Anlage 11 (IT-Aufbauunterstützung BMWSB) fast vollumfänglich geschwärzt ist c) die Anlage 4 (meiner Ansicht nach) nicht der aktuellsten Fassung die Ihrer Behörde vorliegt entspricht d) in Anlage 8 und 9 die Rufnummern und E-Mail-Adressen geschwärzt sind e) außer weniger E-Mails keine interne Kommunikation zu den Kommunikationen vorliegen Ich bitte um Beantwortung bis spätestens Freitag, den 13.01.2023 um notwendige Rechtsbehelfe noch nutzen zu können. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikationssysteme“ [#262206]
Datum
8. Januar 2023 19:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262206/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich meine Zweifel an den Schwärzungen des Bescheides habe. Weitere Details finden Sie in meiner aktuellsten Nachricht (https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikationssysteme/#nachricht-761609). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 262206.pdf - 2023-01-05_1-anlage10.pdf - 2023-01-05_1-anlage11.pdf - 2023-01-05_1-anlage1.pdf - 2023-01-05_1-anlage2.pdf - 2023-01-05_1-anlage3.pdf - 2023-01-05_1-anlage4.pdf - 2023-01-05_1-anlage5.pdf - 2023-01-05_1-anlage6.pdf - 2023-01-05_1-anlage7.pdf - 2023-01-05_1-anlage8.pdf - 2023-01-05_1-anlage9.pdf - 2023-01-05_1-bescheid.pdf Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0710 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikationssysteme“ [#262206] # IFG-725/002 II#0710
Datum
9. Januar 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0710 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> ich vermag an mein Schreiben vom 08. Januar 2023…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
<< Antragsteller:in >> ./. BMWSB | Z I 5 - 13002/29 - Kommunikationssysteme [#262206] - # IFG-725/002 II#0710 [#262206]
Datum
12. Januar 2023 10:19
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> ich vermag an mein Schreiben vom 08. Januar 2023 zu erinnern. Bitte ersparen Sie den unnötigen Papierwechsel erst einen Widerspruch zu schreiben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
<< Anfragesteller:in >>
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> ich vermag letztmalig an mein Schreiben vom 08. …
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: << Antragsteller:in >> ./. BMWSB | Z I 5 - 13002/29 - Kommunikationssysteme [#262206] - # IFG-725/002 II#0710 [#262206]
Datum
16. Januar 2023 13:36
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wird verschickt...
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> ich vermag letztmalig an mein Schreiben vom 08. Januar 2023 zu erinnern. Bitte ersparen Sie den unnötigen Papierwechsel erst einen Widerspruch zu schreiben. Sollte ich bis Mittwoch, den 18.01.2023 keine Rückmeldung erhalten, erfolgt ein Widerspruchsverfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachfragen vom 8. Januar 2023 teile ich Ihnen mit, …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
16. Januar 2023 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachfragen vom 8. Januar 2023 teile ich Ihnen mit, dass die vorgenommenen Unkenntlichmachungen entweder personenbezogene Daten oder Passagen betrafen, die nicht dem Auskunftsgegenstand betreffen. Ein entsprechender Hinweis erging mit Bescheid vom 5. Januar 2023. Ihre Einwilligung zur Schwärzung personenbezogener Daten erteilten Sie mit Mail vom 3. Januar 2022. Die Schwärzung der Anlage 11 ergaben sich aufgrund Ihrer Konkretisierung Ihres Auskunftsersuchens vom 23. November 2022. Die übersandten Unterlagen sind die hier vorhandenen Dokumente, § 7 Abs 3 IFG. Die interne Kommunikation zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist im Rahmen des hierzu gesonderten IFG Antrages übersandt worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0710 _______________ …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG - Kommunikationssysteme [#262206]
Datum
16. Januar 2023 13:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0710 _______________ Sehr geehrte Damen und Herren, unter Angesicht des baldigen Ablaufes der Widerspruchsfrist bitte ich um Vermittlung und rechtliche Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0710 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWSB bei Ihrer Anfrage „Kommunikationssysteme“ [#262206] # IFG-725/002 II#0710
Datum
16. Januar 2023 15:13
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0710 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> der nicht-Hemmung der Widerspruchsfrist bin ich mir durchaus bewusst, daher lag mei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWSB bei Ihrer Anfrage „Kommunikationssysteme“ [#262206] # IFG-725/002 II#0710 [#262206]
Datum
16. Januar 2023 15:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> der nicht-Hemmung der Widerspruchsfrist bin ich mir durchaus bewusst, daher lag meine ausdrückliche Bitte darum, mir Ihre rechtliche Einschätzung, speziell zu meinen angebrachten Punkten vom 08. Januar 2023, zu übermitteln. In einem vergleichbaren Fall kamen Sie der Vermittlungsbitte durch eigene rechtliche Beurteilung aufgrund einer ablaufenden Frist sehr schnell nach, daher bitte ich hier auch um Ihre rechtliche Einschätzung, bevor ich einen Widerspruch einlege Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0710 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWSB bei Ihrer Anfrage „Kommunikationssysteme“ [#262206] # IFG-725/002 II#0710
Datum
19. Januar 2023 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-725/002 II#0710 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rechtliche Einschätzung. Im Nachgang betrachtet sind meine For…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWSB bei Ihrer Anfrage „Kommunikationssysteme“ [#262206] # IFG-725/002 II#0710 [#262206]
Datum
19. Januar 2023 21:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rechtliche Einschätzung. Im Nachgang betrachtet sind meine Formulierungen unglücklich gewählt. Um den Vorgang sauber zu beenden werde ich von einem Widerspruch absehen und das IFG-Verfahren erneut öffnen. Zuletzt lassen Sie mir bitte im Rahmen eines IFG Antrages die Stellungnahme des Ministerium zukommen. Für Ihre Vermittlung danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/
<< Anfragesteller:in >>
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> gestern erreichte mich Ihre E-Mail an FragDenSta…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikationssysteme [#262206] || Z I 5 - 13002/29 || # IFG-725/002 II#0710 [#262206]
Datum
27. Januar 2023 18:07
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z I 5 - 13002/29 _______________ Sehr << Anrede >> gestern erreichte mich Ihre E-Mail an FragDenStaat. Ich war doch sichtlich verwundert darüber, habe sie aber nun mehrmals telefonisch nicht erreicht, um mir Ihre Begründung dafür anzuhören. Ich sehe keine Rechtsnorm für weitere Schwärzungen, habe aber rein obligatorisch die Daten einzelner Sachbearbeiter geschwärzt. Für höhere Positionen sehe ich darin keinen Grund. Sollten Sie das anders sehen, können wir auch gern mal in der nächsten Woche telefonieren. P.S.: Sie dürfen mir gern auch direkt schreiben und müssen nicht erst den Plattformbetreiber anschreiben. Ich beiße nicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262206/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Einsichtsgesuch "Stellungnahme des BMWSB IFG-725/002 II#0710" # IFG-780/010 II#1036 Der Bundesbeauft…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Einsichtsgesuch "Stellungnahme des BMWSB IFG-725/002 II#0710" # IFG-780/010 II#1036
Datum
1. Februar 2023 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/010 II#1036 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen