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Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Kommunikationsunterlagen für die Gespräche der Bundeskanzlerin vom:
- 22.09.2015 mit Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn
- 12.10.2015 mit Herrn Harald Krüger
- 03.03.2016 mit Herrn Harald Krüger
- 28.11.2016 mit Herrn Mark Fields
- 23.02.2017 mit Herrn Dr. Norbert Reithofer

Da es sich hier um ganz konkrete Datums- und Personenangaben handelt gehe ich davon aus, dass es sich um keinen besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlic…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben [#166007]
Datum
6. September 2019 12:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikationsunterlagen für die Gespräche der Bundeskanzlerin vom: - 22.09.2015 mit Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn - 12.10.2015 mit Herrn Harald Krüger - 03.03.2016 mit Herrn Harald Krüger - 28.11.2016 mit Herrn Mark Fields - 23.02.2017 mit Herrn Dr. Norbert Reithofer Da es sich hier um ganz konkrete Datums- und Personenangaben handelt gehe ich davon aus, dass es sich um keinen besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2019/NA 231 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bez…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben [#166007]
Datum
10. September 2019 13:15
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2019/NA 231 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag vom 6. September 2019 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Zur Vereinfachung möchte ich mei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben [#166007]
Datum
11. September 2019 16:33
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Zur Vereinfachung möchte ich meine Anfrage an Sie auf das Gespräch der Bundeskanzlerin vom 22.09.2015 mit Herrn Prof. Dr. Martin Winterkorn beschränken. Ich hoffe, dass es sich nun um eine einfache Anfrage handelt, die auch keine postalische Adresse notwendig macht, sondern per E-Mail beantwortet werden kann. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 166007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 231 Sehr geehrte<Information-entfernt> für die abschließende Bearb…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Antragsteller/in Antragsteller/in WG: Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben [#166007]
Datum
16. September 2019 15:13
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 231 Sehr geehrte<Information-entfernt> für die abschließende Bearbeitung Ihres IFG-Antrages ist eine Postanschrift erforderlich. Hintergrund ist, dass das Bundeskanzleramt - um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten - seine Bescheide ausschließlich schriftlich durch Postzustellungsurkunde zustellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> sofern es sich nicht um einen Gebührenbescheid oder ablehnenden Bescheid…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antragsteller/in Antragsteller/in WG: Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben [#166007]
Datum
18. September 2019 17:03
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> sofern es sich nicht um einen Gebührenbescheid oder ablehnenden Bescheid handelt würde ich gerne eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 II S.2 IFG erhalten. Wenn Sie mir bestätigen sollten, dass es sich um einen Gebührenbescheid oder ablehnenden Bescheid handelt werde ich (aber nur dann) meine Anfrage aus logischen Gründen zunächst zurückziehen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 166007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 231 Sehr geehrte<Information-entfernt> es ist zwar zutreffend, das…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Antragsteller/in Antragsteller/in WG: Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben [#166007]
Datum
24. September 2019 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2019/NA 231 Sehr geehrte<Information-entfernt> es ist zwar zutreffend, dass der Antragsteller die Art des Informationszugangs selbst wählen darf (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde (§ 7 Abs. 3 S. 1 IFG). Um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> danke für Ihre Antwort. Meine Anfrage werden ich dann aus logischen Gr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Antragsteller/in Antragsteller/in WG: Kommunikationsunterlagen der Bundeskanzlerin bei 5 Datumsangaben [#166007]
Datum
25. September 2019 11:01
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> danke für Ihre Antwort. Meine Anfrage werden ich dann aus logischen Gründen zunächst zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 166007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.