Kommunikationsunterlagen von Herrn Altmaier zu CO2 Vorgaben auf EU Ebene
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der CO2 Zielvorgaben der EU für PKWs ab 2020 im Jahr 2013 gab es anscheinend von Seiten Deutschlands erhöhte Einflussmaßnahmen auf EU Ebene.
Auf verschiedenen Webseiten zB. [1] oder [2] wird vorallem auf die Rolle von Herrn Altmaier, als damaliger Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, eingegangen.
Demnach soll er sich für die Interessen der deutschen PKW (Premium-) Hersteller eingesetzt haben. Auf deren Wunsch hin wurde das System der "Supercredits" in Neuverhandlungen eingeführt.
Kritik kam dabei nicht nur von beispielsweise Greenpeace [2], sondern auch vom europäischen Automobilzuliefererverbandes Clepa [3]. Zusätzlich fand auch ein Treffen zwischen Vertretern von Greenpeace und Herrn Altmaier statt [4].
In Anbetracht der Thematik würde ich Sie um folgendes bitten:
- Das deutsche Papier, "das seit zwei Wochen in Brüssel kursiert" [1, vorletzter Absatz]
- Die Dokumente die an und von Herrn Altmaier vom und an den VDA (inkl. Daimler, VW und/oder BMW) und der IG Metall im Zeitraum April und Mai 2013 verschickt wurden.
Da es sich hier um stark eingegrenzte Datums- und Firmenangaben handelt gehe ich davon aus, dass es sich um keinen besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt. Falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.
Vielen Dank im Voraus.
[1] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.treffen-der-eu-umweltminister-europaeer-schnueren-co2-deal-auf.fc45100a-9e72-4eb8-a753-13156ff3e386.html
[2] https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/20130425-qa-auto-eu-co2.pdf
[3] https://www.automobilwoche.de/article/20131021/HEFTARCHIV/131019937/co-grenzwerte-europas-zulieferer-warnen-vor-aufweichung-der-klimaziele
[4] https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesumweltminister-altmaier-laedt-greenpeace-aktivisten-ins-ministerium-ein/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum25. September 2019
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29. Oktober 2019
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