Kommunikationsvorschriften im Störungsfalle
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem chaotischen Tag des 04. Juni 2019 frage ich mich, warum private Twitteraccounts deutlich besser informieren als bspw. der Twitteraccount der S-Bahn Hamburg. So wusste bereits um 08:37 Uhr der Twitteraccount @hvvstoerungen von der Freigabe der Fernverkehrszüge der DB zwischen Harburg und HH-Hauptbahnhof. Erst um 13:22 Uhr, fast fünf Stunden später, wurde diese Information von @sbahnhamburg verbreitet.
Daher bitte ich Sie, mir folgendes zuzusenden bzw. zu beantworten:
- Die betrieblichen Vorschriften für soziale Netzwerke zur Störungskommunikation.
- Falls es aus diesen Vorschriften nicht hervorgeht: Warum wird der Twitteraccount der S-Bahn Hamburg nur so wenig für die Kommunikation im Störungsfall genutzt?
- Falls es aus diesen Vorschriften nicht hervorgeht: Warum wird der Twitteraccount der S-Bahn Hamburg nicht für die Kundenkommunikation genutzt, sondern nur als reiner Informationskanal betrieben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum6. Juni 2019
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9. Juli 2019
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