Kommuniziert Ihre Behörde als Beklagte vor Gericht über das unverschlüsselte Behördenpostfach und EGVP?

Kommuniziert Ihre Behörde als Beklagte vor Gericht über das unverschlüsselte Behördenpostfach und EGVP?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommuniziert Ihre Behörde als Bek…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommuniziert Ihre Behörde als Beklagte vor Gericht über das unverschlüsselte Behördenpostfach und EGVP? [#267010]
Datum
4. Januar 2023 21:41
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommuniziert Ihre Behörde als Beklagte vor Gericht über das unverschlüsselte Behördenpostfach und EGVP?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Kommuniziert Ihre Behörde als Beklagte vor Gericht über das unverschlüsselte Behördenpostfach und EGVP? [#267010]; mein Aktenzeichen: 95.23.35:0005/wz
Datum
3. Februar 2023 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Da der Antrag Informationen betrifft, die nicht nur das allgemeine Verwaltungshandeln des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit betrifft, wird er gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, nach verbindlicher Aufklärung des VG Wiesbaden (Vorabvorlage zum EuGH vom 27.1.22) ist das Behördenpos…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommuniziert Ihre Behörde als Beklagte vor Gericht über das unverschlüsselte Behördenpostfach und EGVP? [#267010]; mein Aktenzeichen: 95.23.35:0005/wz [#267010]
Datum
5. Februar 2023 15:34
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach verbindlicher Aufklärung des VG Wiesbaden (Vorabvorlage zum EuGH vom 27.1.22) ist das Behördenpostfach ohne klare Verantwortungsregelungen in Ihrem für Justizskandale aus Medien und Landtag bekannten Bundesland gänzlich unverschlüsselt. Das bestätigt für NRW die etwas weniger als Sie geheimhaltungsorientierte Aufsichtsbehörde auch für das schwarz-grün regierte Nachbarsbundesland. SIe werden gebeten, alle Betroffenen, insbes. in Klageverfahren gegen Sie und unter widersprochener Einwilligung zur Verarbeitung über das (unverschlüsselte) EGVP, gem. Art. 34 fristgerecht und im eigenen Interesse gem. DSGVO-EU zu benachrichtigen. Wir unterstützen gerne durch Eingabe an EU-Organe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>