Kompakt-Sprachausbildung Englisch

Anfrage an: Bundessprachenamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Lehrmaterialien zur Kompakt-Sprachausbildung Englisch zu.

Sollte dies den Rahmen einer einfachen Anfrage überschreiten, bitte ich um Zusendung einer Übersicht über die Lehrmaterialien.

Wenn Sie wegen der aktuellen Covid-19-Pandemie die Bearbeitungsfrist nicht einhalten können, habe ich dafür natürlich Verständnis.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir die Lehrmaterialien zur Kompakt-Sp…
An Bundessprachenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kompakt-Sprachausbildung Englisch [#182878]
Datum
18. März 2020 11:24
An
Bundessprachenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir die Lehrmaterialien zur Kompakt-Sprachausbildung Englisch zu. Sollte dies den Rahmen einer einfachen Anfrage überschreiten, bitte ich um Zusendung einer Übersicht über die Lehrmaterialien. Wenn Sie wegen der aktuellen Covid-19-Pandemie die Bearbeitungsfrist nicht einhalten können, habe ich dafür natürlich Verständnis. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182878 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kompakt-Sprachausbildung Englisch“ vom 18.03.202…
An Bundessprachenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kompakt-Sprachausbildung Englisch [#182878]
Datum
30. April 2020 06:44
An
Bundessprachenamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kompakt-Sprachausbildung Englisch“ vom 18.03.2020 (#182878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182878
Bundessprachenamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundessprachenamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kompakt-Sprachausbildung Englisch“ [#182878] [#182878]
Datum
20. Mai 2020 12:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182878 Ich bin der Meinung, die Anfrage aus folgenden Gründen zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: Das BSprA bezweifelt, dass es sich bei den Lehrmaterialien überhaupt um amtliche Informationen handelt. Die Kompakt-Sprachausbildung Englisch erfüllt doch aber einen amtlichen Zweck nach § 2 IFG: Das Bundessprachenamt führt für Bundeswehr-Angehörige sowie für Bundes- und Landesbedienstete die fremdsprachliche Ausbildung durch. Ausgenommen sind ja lediglich „Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen.“ Und das sind die Lehrmaterialien offensichtlich nicht. Ebenfalls zweifelt das BSprA an der Verhältnismäßigkeit der Herausgabe. Dieses Argument verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz: Wieso ist es von Belang, dass die Sprachausbildung von 350 Lehrkräften an 30 Orten durchgeführt wird? Sollten sich die Materialien von Ort zu Ort unterscheiden, wovon ich nicht ausgehe, reicht es natürlich aus, mir nur eine Version zuzusenden. Das habe ich dem BSprA auch in meiner Antwort auf die Ablehnung mitgeteilt (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/allgemeine-sprachprufungen-in-der-bundeswehr/#nachricht-486313). Darauf wurde jedoch leider nicht eingegangen. Ich denke auch nicht, dass der Arbeitsaufwand des BSprA für meine Anfrage unverhältnismäßig hoch ist, da es ja offensichtlich in der Lage ist die Dokumente an 350 Personen an 30 Orten zu versenden. Des Weiteren argumentiert das BSprA, dass eine „Inanspruchnahme von Produkten und Dienstleistungen durch externe Dritte“ laut Gründungserlass des BSprA nicht gestattet werden kann. Mit meiner Anfrage erhebe ich doch aber keinen Anspruch darauf, an einem Sprachkurs des Bundessprachenamtes teilzunehmen. Ich beantrage lediglich Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG. Sowohl der ursprüngliche Erstellungsaufwand als auch der ursprüngliche Zweck der Informationen sind laut IFG keine Ausschlussgründe und sollten deshalb für den Zugang keine Rolle spielen. Dass durch die Herausgabe der Lehrmaterialien der Zweck der Sprachausbildung konterkariert würde, erschließt sich mir darüber hinaus nicht. Sollten die Lehrmaterialien zugänglich sein, würde dies wahrscheinlich dazu führen, dass die Lehrmaterialien dazu genutzt würden Englisch zu lernen. Das kann doch nur im Sinne des Bundessprachenamtes bzw. des Staates im allgemeinen sein. In jedem Fall ist dies ja sowieso für den Informationszugang unerheblich. Zuletzt vermutet das BSprA noch, dass Urheberrechte der Ersteller verletzt werden könnten. Dem Konjunktiv der Antwort entnehme ich, dass etwaige Urheberrechte aber nicht geprüft wurden. Da das Bundessprachenamt laut selbst zitiertem Gründungserlass jedoch für die Erstellung von Lehr-, Lern und Prüfmaterialien für die Sprachausbildung zuständig ist, gehe ich davon aus, dass die Lehrmaterialien vom Bundessprachenamt und nicht durch externe Dritte erstellt wurden. Damit würde die Bundesrepublik Deutschland ja wohl höchstwahrscheinlich das Urheberrecht an den angefragten Informationen besitzen. Somit sollte das Urheberrecht dem Informationszugang nicht entgegenstehen. Ein Empfangsbekenntnis zusätzlich zur Postzustellungsurkunde, dass man postalisch zurückschicken muss halte ich auch für nicht notwendig. Das BSprA scheint darauf jedoch auch nicht zu bestehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank für die Vermittlung! Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 182878.pdf - 2020-05-18_1-bundessprachenamtsprachkurs.pdf Anfragenr: 182878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182878
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-710/001 II#0737 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Kompakt-Sprachausbildung Englisch“ [#182878] # 25-710/001 II#0737
Datum
27. Mai 2020 14:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
448,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-710/001 II#0737 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-710/001 II#0737 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bzgl. Ihres IFG-Antrags „Kompakt-Sprachausbildung Englisch“ [#182878] beim BSprA # 25-710/001 II#0737
Datum
14. Oktober 2020 09:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-710/001 II#0737 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-710/001 II#0737 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bzgl. Ihres IFG-Antrags „Kompakt-Sprachausbildung Englisch“ [#182878] beim BSprA # 25-710/001 II#0737
Datum
9. Dezember 2020 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-710/001 II#0737 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen