Kompensationsfläche am Kalkberg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen zur Kompensationsfläche zwischen Kalkberg, Stadtautobahn, Gleisen und Karlsruher Straße. Auf welcher Grundlage wurde die Fläche als Kompensationsfläche festgelegt? Für welches Vorhaben ist dies eine Kompensationsfläche. Welche Folgen ergeben sich aus der Festlegung als Kompensationsfläche?

Leider verfügt die Stadt Köln kein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Kompensationsflächen. Z.B. in Wuppertal sind alle Kompensationsflächen im Geoportal öffentlich einsehbar und mit den zugrunde liegenden Anordnungen verknüpft.

Dass es sich hier um eine Kompensationsfläche handelt, ergibt sich jedenfalls aus den Unterlagen zum Masterplan Grün im Ratsinformationssystem. Dort ist auf einer Karte die Fläche orange markiert.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kompensationsfläche am Kalkberg [#271243]
Datum
23. Februar 2023 13:35
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur Kompensationsfläche zwischen Kalkberg, Stadtautobahn, Gleisen und Karlsruher Straße. Auf welcher Grundlage wurde die Fläche als Kompensationsfläche festgelegt? Für welches Vorhaben ist dies eine Kompensationsfläche. Welche Folgen ergeben sich aus der Festlegung als Kompensationsfläche? Leider verfügt die Stadt Köln kein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Kompensationsflächen. Z.B. in Wuppertal sind alle Kompensationsflächen im Geoportal öffentlich einsehbar und mit den zugrunde liegenden Anordnungen verknüpft. Dass es sich hier um eine Kompensationsfläche handelt, ergibt sich jedenfalls aus den Unterlagen zum Masterplan Grün im Ratsinformationssystem. Dort ist auf einer Karte die Fläche orange markiert. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271243/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 23.02.2023 an die Verwaltung der Stadt Köln fragen Sie Infor…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. / Kompensationsfläche am Kalkberg [#271243]
Datum
22. März 2023 11:37
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 23.02.2023 an die Verwaltung der Stadt Köln fragen Sie Informationen zur „Kompensationsfläche zwischen Kalkberg, Stadtautobahn, Gleisen und Karlsruher Straße“ an und beziehen sich hierbei auf die Darstellung der Kompensationsflächen im „Masterplan Stadtgrün“ im Ratsinformationssystem. Als Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln teile ich Ihnen mit, dass es sich hierbei um eine nachrichtliche Darstellung der im Planfeststellungsverfahren für den „Aus- und Neubau der Westumgehung Kalk (K 32)“ festgelegten Kompensationsflächen handelt. In dem Planfeststellungsbeschluss zur Westumgehung Kalk vom 16.04.1999 wurden seinerzeit folgende Maßnahmen im Bereich Kalkberg festgesetzt: - Sukzession der ehemaligen Gleisflächen und Abpflanzung des Radweges gegen die Ausgleichsflächen im Westen sowie - Bepflanzung der Böschungen mit Gebüschen im Süden des Kalkbergs, an die sich westlich acht definierte Baumstandorte anschließen. Im weiteren fragen Sie nach, welche Folgen sich aus der Festlegung als Kompensationsfläche ergeben. Da Kompensationsflächen / -maßnahmen dem Ausgleich bzw. Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen, sind die in einem Zulassungsbescheid festgesetzten Kompensationsmaßnahmen bei Durchführung des vorhabenbedingten Eingriffs umzusetzen. Im Falle einer andersartigen Überplanung der Kompensationsflächen ist wiederum deren Ausgleich planungsrelevant zu berücksichtigen. Ich gehe davon aus, Ihrem Antrag hiermit entsprochen zu haben. Sollten Sie weitere Auskünfte zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (Name / Adresse) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Da diese Flächen durch einen Straßenneubau üb…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mü. / Kompensationsfläche am Kalkberg [#271243]
Datum
22. März 2023 12:32
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Da diese Flächen durch einen Straßenneubau überbaut werden sollen, möchte ich über Ihre bisherige Auskunft hinaus den IFG-Antrag konkret auf die Teile des Planfeststellungbeschlusses bezüglich der Kompensationsfläche beziehen. Ich gehe davon aus, dass es hier eine textliche Festsetzung und planerische Darstellung der Maßnahmen gibt und die Unterlagen bei der Stadt Köln vorliegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271243/