komplette Liste aller konkreten E-Mailadressen und Telefonnummern der Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes und der sonstigen Abteilungen des Bundespräsidialamtes

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Ich würde gerne eine komplette Liste aller konkreten E-Mailadressen und Telefonnummern der Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes und der sonstigen Abteilungen des Bundespräsidialamtes erhalten (gerne in gedruckter Form und als pdf-Datei).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
komplette Liste aller konkreten E-Mailadressen und Telefonnummern der Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes und der sonstigen Abteilungen des Bundespräsidialamtes [#5339]
Datum
22. Januar 2014 10:12
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne eine komplette Liste aller konkreten E-Mailadressen und Telefonnummern der Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes und der sonstigen Abteilungen des Bundespräsidialamtes erhalten (gerne in gedruckter Form und als pdf-Datei).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Ihre Anfrage vom 22. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 22. Januar ist hier eingeg…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Januar 2014
Datum
5. Februar 2014 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 22. Januar ist hier eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Zusendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22. Januar 2014 [#5339] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich m…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22. Januar 2014 [#5339]
Datum
5. Februar 2014 11:49
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse zukommen lassen: Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: Ihre Anfrage vom 22. Januar 2014 [#5339] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische …
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 22. Januar 2014 [#5339]
Datum
18. Februar 2014 22:19
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Antwort auf meine Anfrage/Antrag bezüglich Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen