komplette Liste/Auflistung aller konkreten Themen (inkl. korrekter laufendener Nummerierung) ,die in Anfragen nach dem IFG an die E-Mailadresse datenschutz.zr4@bundestag.de in den letzten Jahren, auch im Jahr 2013 thematisiert wurden

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich würde gerne eine aktuelle komplette Liste/Auflistung aller konkreten Themen (inkl. korrekter laufendener Nummerierung) ,die in Anfragen nach dem IFG an die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> in den letzten Jahren, auch im Jahr 2013 thematisiert wurden, erhalten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    22. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
komplette Liste/Auflistung aller konkreten Themen (inkl. korrekter laufendener Nummerierung) ,die in Anfragen nach dem IFG an die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> in den letzten Jahren, auch im Jahr 2013 thematisiert wurden [#5338]
Datum
22. Januar 2014 00:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne eine aktuelle komplette Liste/Auflistung aller konkreten Themen (inkl. korrekter laufendener Nummerierung) ,die in Anfragen nach dem IFG an die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> in den letzten Jahren, auch im Jahr 2013 thematisiert wurden, erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ...[Eingang am 01.02.2014 beim Antragsteller ] ... Ihrem Antra…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. Januar 2014
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
816,4 KB
...[Eingang am 01.02.2014 beim Antragsteller ] ... Ihrem Antrag kann auf Grundlage des seit dem 1.Januar 2006 geltenden IFG nicht entsprochen werden. Das IFG findet auf den Deutschen Bundestag und seine Verwaltung nur Anwendung, soweit öffentlich-rechtiche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 des IFG) und die gewünschten Informationen tatsächlich vorliegen. Eine Pflicht zum Beschaffen nicht vorhandener Informationen hingegen besteht nach § 1 Abs. 1 S.2. IFG in Verbindung mit § 2 Nr. 1 IFG nicht. Die von Ihnen gewünschte Liste liegt der Verwaltung des Deutschen Bundestages nicht vor. Es wird keine Statistik geführt, die die von Ihnen beantragten Angaben enthält. Rechtsbehehelfsbelehrung: [...]
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage- Deutscher Bundestag [#5338] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage- Deutscher Bundestag [#5338]
Datum
5. Februar 2014 18:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5338 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Die beantragten Informationen dürften als Grundlage der täglichen Arbeit dienen. Auch ohne genaue Kenntnis der Informationslage gehe ich davon aus, dass es ohne größeren Aufwand möglich ist, meinen Informationswunsch zu erfüllen. Von hier aus ist auch nicht zu erkennen, welcher eventuelle materielle Schutzbedarf einer Akteneinsicht entgegensteht. Die Bearbeitung des Antrages ist mit keinem erheblichen Verwaltungs- und Personalaufwand verbunden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag D…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag
Datum
18. Februar 2014 15:05
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-736/001II#0050 Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag D…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag
Datum
27. März 2014 15:14
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-736/001II#0050 Mit freundlichen Grüßen