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Kompromissvorschlag zu S21

Sehr geehrter Herr Ramsauer, sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums für Verkehr usw.,

Ich möchte gern von Ihnen wissen, welche Untersuchungen von wem angestellt wurden, um den Kompromissvorschlag von Herrn Geißler und sma zu S21 zu prüfen, und zwar im Lichte dessen, was heute an Erkenntnissen dazu vorliegt.
Bitte schicken Sie mir die Dokumente und Ergebnisse der Prüfung durch Ihr Ministerium oder externe Gutachter zu.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Kathrin Rau

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2011
  • Frist
    7. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kompromissvorschlag zu S21
Datum
6. August 2011 19:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Sehr geehrt<< Greeting >> Ich möchte gern von Ihnen wissen, welche Untersuchungen von wem angestellt wurden, um den Kompromissvorschlag von Herrn Geißler und sma zu S21 zu prüfen, und zwar im Lichte dessen, was heute an Erkenntnissen dazu vorliegt. Bitte schicken Sie mir die Dokumente und Ergebnisse der Prüfung durch Ihr Ministerium oder externe Gutachter zu. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen << Name removed >> Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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