Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70

- Kopie des Miet- bzw.Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70, welche vom Bau- und Wohnungsverein Stuttgart angemietet wurde um dort Flüchtlinge unterzubringen.

- Wie hoch ist der Mietzins? Welche genauen Konditionen wurden vereinbart? Von wann bis wann läuft der Vertrag.

- Gibt es Zusatzabsprachen zum Mietvertrag? Bitte übersenden Sie mir auch alle weiteren betreffeden Dokumente, Dienstanweisungen, etc. zu diesem Miet- bzw. Pachtvertrag.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    28,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kopie des Mie…
An Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart Details
Von
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Betreff
Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70 [#12543]
Datum
17. Januar 2016 17:34
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kopie des Miet- bzw.Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70, welche vom Bau- und Wohnungsverein Stuttgart angemietet wurde um dort Flüchtlinge unterzubringen. - Wie hoch ist der Mietzins? Welche genauen Konditionen wurden vereinbart? Von wann bis wann läuft der Vertrag. - Gibt es Zusatzabsprachen zum Mietvertrag? Bitte übersenden Sie mir auch alle weiteren betreffeden Dokumente, Dienstanweisungen, etc. zu diesem Miet- bzw. Pachtvertrag.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für …
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Betreff
AW: Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70 [#12543]
Datum
17. Februar 2016 00:34
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70" vom 17.01.2016 (#12543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70 [#12543]
Datum
23. Februar 2016 07:47
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70" vom 17.01.2016 (#12543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70 [#12543]
Datum
3. März 2016 09:15
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70" vom 17.01.2016 (#12543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70 [#12543]
Datum
7. März 2016 09:18
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70" vom 17.01.2016 (#12543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
z.Hd.: FRAU Stephanie Kempa / AW: Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70 [#12543]
Datum
7. März 2016 11:36
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Konditionen des Miet-/Pachtvertrages für die Beethovenstr. 60-70" vom 17.01.2016 (#12543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Beethovenstraße 60-70 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 17. Januar 2016 bezüglich des Mietverhältnisse…
Von
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Betreff
Beethovenstraße 60-70
Datum
7. März 2016 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 17. Januar 2016 bezüglich des Mietverhältnisses Beethovenstraße 60-70 haben wir zur Prüfung an unser Rechtsamt weitergeleitet. Das Rechtsamt prüft derzeit ob und im welchem Umfang wir Ihnen Informationen zur Verfügung stellen können. Aufgrund der Komplexität der begehrten Information ist uns eine Mitteilung innerhalb einer Monatsfrist nicht möglich. Hiermit informieren wir Sie über die Fristverlängerung nach § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG auf bis zu drei Monate. Mit besten Grüßen
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in unser Schreiben vom 23. September…
Von
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
10. November 2016 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unser Schreiben vom 23. September 2016 ist mit der Feststellung "Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln" zurückgekommen. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse mit, an die wir das Schreiben zusenden können. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz [#12543] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lieg…
An Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz [#12543]
Datum
10. November 2016 19:20
An
Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse liegt Ihnen bereits vor - bitte versuchen Sie erneut mir Ihre Antwort zu uebersenden - scheinbar hatte die Post zwischenzeitlich Probleme die Post korrekt zuzustellen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>