Konformitätsbewertung Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung in Schulen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

nach Auskunft der Beliner Senatsverwaltung, tragen Sie die Zuständigkeit für die Konformitätsbewertungen der Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung der Berliner Schüler.

Haben Sie Konformitätsbewertungen der Corona-Schnelltests für Schüler durchgeführt?
Wenn ja, beinhalten die Bewertungen auch Untersuchungen von "Teststäbchen" im Hinblick auf evtl. produktionsbedingte Gefahrenstoffrückstände?

Machen Sie wiederholende stichprobenartige Unbedenklichkeitsuntersuchungen der Schnelltests insbesondere der zur Anwendung kommenden "Testtsäbchen"?

Das BfArM war nicht in die Konformitätsbewertung dieser Corona-Schnelltests eingebunden, wie mir von dieser Stelle erklärt wurde.

Vielen Dank für Ihre Auskunft
MfG

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Julia Hicke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach Auskunft der…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Julia Hicke
Betreff
Konformitätsbewertung Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung in Schulen [#245872]
Datum
8. April 2022 09:16
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach Auskunft der Beliner Senatsverwaltung, tragen Sie die Zuständigkeit für die Konformitätsbewertungen der Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung der Berliner Schüler. Haben Sie Konformitätsbewertungen der Corona-Schnelltests für Schüler durchgeführt? Wenn ja, beinhalten die Bewertungen auch Untersuchungen von "Teststäbchen" im Hinblick auf evtl. produktionsbedingte Gefahrenstoffrückstände? Machen Sie wiederholende stichprobenartige Unbedenklichkeitsuntersuchungen der Schnelltests insbesondere der zur Anwendung kommenden "Testtsäbchen"? Das BfArM war nicht in die Konformitätsbewertung dieser Corona-Schnelltests eingebunden, wie mir von dieser Stelle erklärt wurde. Vielen Dank für Ihre Auskunft MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julia Hicke Anfragenr: 245872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245872/ Postanschrift Julia Hicke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julia Hicke

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrte Frau Hicke, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Paul-Ehrlich-Institut prüft Antigentests auf Ihre Sen…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Konformitätsbewertung Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung in Schulen [#245872]
Datum
12. April 2022 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr geehrte Frau Hicke, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Paul-Ehrlich-Institut prüft Antigentests auf Ihre Sensitivität, das heißt, wie sicher sie eine Infektion erkennen. www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html<http://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html> Wir machen keine Konformitätsbewertung. Dies ist kein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen