Konkludene Handlungsanweisung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte der von Ihnen den Handlungsleitfaden und einschlägige Schulungsunterlagen übermittelt, anhand derer die Bundesagentur für Arbeit die eigenständigen und kommunal geführten Jobcenter zu konkludenter Handeln hinsichtlich der Leistungsverweigerung zu Lasten des Antragstellers anweist.

Es geht mir um die Anweisung, die darauf Abzielt dem Antragsteller durch unterlassene oder nur teilweise Aufklärung Leistungen vorzuenthalten, bzw. den Bezug von Leistungen niedrig zu halten um erst einmal abzuwarten, ob der Antragsteller sich wehrt und Widerspruch einlegt.

Dass es solche Anweisungen gibt braucht nicht von Ihnen bestritten werden, daher harre ich in freudiger Erwartung der Dinge die da kommen werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich h…
An Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konkludene Handlungsanweisung [#277963]
Datum
4. Mai 2023 00:25
An
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte der von Ihnen den Handlungsleitfaden und einschlägige Schulungsunterlagen übermittelt, anhand derer die Bundesagentur für Arbeit die eigenständigen und kommunal geführten Jobcenter zu konkludenter Handeln hinsichtlich der Leistungsverweigerung zu Lasten des Antragstellers anweist. Es geht mir um die Anweisung, die darauf Abzielt dem Antragsteller durch unterlassene oder nur teilweise Aufklärung Leistungen vorzuenthalten, bzw. den Bezug von Leistungen niedrig zu halten um erst einmal abzuwarten, ob der Antragsteller sich wehrt und Widerspruch einlegt. Dass es solche Anweisungen gibt braucht nicht von Ihnen bestritten werden, daher harre ich in freudiger Erwartung der Dinge die da kommen werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277963/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Mai 2023 00:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 2 Nr. 1 IFG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu amtli…
Von
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Betreff
AW: Konkludene Handlungsanweisung [#277963]
Datum
26. Mai 2023 13:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 2 Nr. 1 IFG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dies sind nach der Gesetzesdefinition alle Aufzeichnungen, die zu amtlichen Zwecken elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert wurden. Der Begriff der amtlichen Information ist dabei grundsätzlich weit auszulegen. Das Jobcenter Rhein- Lahn ist eine gemeinsame Einrichtung und somit in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der Kreisverwaltung Rhein- Lahn- Kreis. Als bundesmittelbare Behörde unterliegen wir dadurch auch dem vorgenannten Informationsfreiheitsgesetz (IFG), weswegen ich gerne der Auskunft nachkomme. Leider muss ich Ihnen zunächst mitteilen, dass ich Ihnen die gewünschte Auskunft nicht geben kann. Dem Jobcenter Rhein- Lahn sind demnach keine Weisungen oder Schulungsmaterialien bekannt, die Jobcenter zu konkludenter Handeln hinsichtlich der Leistungsverweigerung zu Lasten des Antragstellers anweisen. Somit liegen keine amtlichen Informationen gem. § 2 IFG vor und eine Auskunft scheidet entsprechend aus. Dennoch möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass alle Weisungen unseres Hauses bereits online für die Öffentlichkeit zugängig sind: https://www.jobcenter-rhein-lahn.de/organisation.html Hier können Sie entsprechend alle internen Anweisungen das Jobcenter Rhein- Lahn betreffend einsehen. Ich hoffe, dass Ihr Informationsinteresse dadurch erfüllt werden kann. Mit freundlichen Grüßen