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Konkordanzliste Endlagerbericht

Der Abschlussbericht der Endlagerkommission lag vorerst als Loseblattheftung vor.

Später erschien nach Aussagen diverser Personen zum Beispiel auf endlagerbericht.de eine gebundene Ausgabe mit anderer Seitenzählung.

Schließlich wurde der Bericht auf endlagerbericht.de zur Diskussion gestellt, wo er in Oberkapiteln unterteilt und dann absatzweise nummeriert präsentiert wurde.

Bitte stellen Sie als Behörde, die für die Diskussion auf endlagerbericht.de und insgesamt für die Öffentlichkeitsarbeit der Endlagersuche zuständig ist, mir eine Konkordanzliste für diese drei Veröffentlichungen zur Verfügung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2016
  • Frist
    14. Oktober 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Abschlussber…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
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Betreff
Konkordanzliste Endlagerbericht [#17835]
Datum
12. September 2016 20:40
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Abschlussbericht der Endlagerkommission lag vorerst als Loseblattheftung vor. Später erschien nach Aussagen diverser Personen zum Beispiel auf endlagerbericht.de eine gebundene Ausgabe mit anderer Seitenzählung. Schließlich wurde der Bericht auf endlagerbericht.de zur Diskussion gestellt, wo er in Oberkapiteln unterteilt und dann absatzweise nummeriert präsentiert wurde. Bitte stellen Sie als Behörde, die für die Diskussion auf endlagerbericht.de und insgesamt für die Öffentlichkeitsarbeit der Endlagersuche zuständig ist, mir eine Konkordanzliste für diese drei Veröffentlichungen zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konkordanzliste Endlagerbericht“ vom 12.09.201…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konkordanzliste Endlagerbericht [#17835]
Datum
14. Oktober 2016 09:23
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konkordanzliste Endlagerbericht“ vom 12.09.2016 (#17835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.09.2016 (#17835) Informationsfreiheitsanfrage „K…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.09.2016 (#17835) Informationsfreiheitsanfrage „Konkordanzliste Endlagerbericht“
Datum
21. Oktober 2016 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.09.2016 (#17835) Informationsfreiheitsanfrage „Konkordanzliste Endlagerbericht“. Eine Rücksprache im Hause ergab, dass Ihre Anfrage aufgrund eines Büroversehens verspätet bearbeitet wurde. Ich bitte dieses zu entschuldigen. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. September 2016. Für die verspätete Antwort bitt…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Re: Konkordanzliste Endlagerbericht [#17835]
Datum
28. Oktober 2016 13:06
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. September 2016. Für die verspätete Antwort bitte ich um Entschuldigung. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hatte auf Bitten der Vorsitzenden der ehemaligen Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe die Online-Kommentierung des Kommissionsberichts weitergeführt. Das BfE war und ist jedoch nicht für die Öffentlichkeitsarbeit der Endlagerkommission verantwortlich. Eine Konkordanzliste zum Bericht der Kommission liegt dem BfE nicht vor. Mit freundlichen Grüßen