Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln

Die konkreten von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln mit anderen Vertragspartnern für den internationalen Datenverkehr inklusive alle Anhänge, insbesondere auch die Anhänge zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Transfer Impact Assessments.
Ich beziehe mich explitit nicht auf die rohen Vorlagen der EU, sondern auf die expliziten von Ihnen abgeschlossenen Verträge.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
10. Dezember 2021 11:03
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die konkreten von Ihnen abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln mit anderen Vertragspartnern für den internationalen Datenverkehr inklusive alle Anhänge, insbesondere auch die Anhänge zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Transfer Impact Assessments. Ich beziehe mich explitit nicht auf die rohen Vorlagen der EU, sondern auf die expliziten von Ihnen abgeschlossenen Verträge.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235011/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
6. Januar 2022 16:02
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 10.12.2021, mit welchem Sie die Zusendung von konkret abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln begehren. Gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) muss der Antrag auf Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen der Antrag gerichtet ist. Bestimmtheit meint, dass einzelne Fälle oder Vorgänge etc. bezeichnet werden müssen, in deren Zusammenhang Informationen vorhanden sein sollen. Ihr Antrag vom 10.12.2021 ist nicht hinreichend bestimmt. Es ist nicht zu erkennen, auf welche Vorgänge Sie sich beziehen. Sofern Sie an Ihrem Antrag weiter festhalten, ist dieser gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW hinreichend zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte*r [geschwärzt], meine Anfrage ist hinreichend konkret. Ich verstehe nicht, wo bei meiner Anfrage ein…
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Von
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Betreff
AW: Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
7. Januar 2022 18:01
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte*r [geschwärzt], meine Anfrage ist hinreichend konkret. Ich verstehe nicht, wo bei meiner Anfrage eine Unklarheit besteht. Mir liegt keine Aufstellung der bei Ihnen vorhandenen Informationen vor, wonach ich Ihnen sagen könnte, in welchen Akten und Vorgängen diese Dokumente vorliegen. Es ist allgemein sehr hilfreich anzugeben, inwiefern eine Unklarheit vorliegt, nur so ist es mir möglich, meinen Antrag weiter zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 235011 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklaus…
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Von
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Betreff
AW: Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
24. Januar 2022 12:05
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln“ vom 10.12.2021 (#235011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235011/
Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in aufgrund der Vielzahl der Verträge, die an der TU Dortmund abgeschlossen werden, kann Ihr A…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
26. Januar 2022 13:37
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in aufgrund der Vielzahl der Verträge, die an der TU Dortmund abgeschlossen werden, kann Ihr Antrag weder einem bestimmten Bereich noch einem Vertragstypus zugeordnet werden. Der pauschale Verweis auf Standardvertragsklauseln stellt keinen hinreichend bestimmten Antrag im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes NRW dar. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Diese können sich gem. § 1 VerwGebO IFG NRW in Verbindung mit der Anlage zur VerwGebO IFG NRW bei umfassender schriftlicher Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand bzw. bei Akteneinsicht mit umfangreichem Verwaltungsaufwand auf 10 - 500 € belaufen, bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand auf bis zu 1.000 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte:r [geschwärzt], Sie können Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO entneh…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
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Betreff
AW: Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
29. Januar 2022 18:14
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte:r [geschwärzt], Sie können Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO entnehmen, wo Standardvertragsklauseln abgeschlossen worden sind. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, können Sie mir gerne auch einfach eine Liste der Vertragspartner zusenden, hilfsweise auch die Seiten der abgeschlossenen Verträge, die diese Angaben enthalten. Die zu beauskunftenden Informationen halten sich somit erstmal in einem geringen Umfang und können ggf. auch direkt dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entnommen werden, auch wenn Sie mir dieses nach Ihrer Ansicht nicht zukommen lassen müssen. Der Verwaltungsaufwand ist daher m.E. äußerst gering. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 235011 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln“ [#235011]
Datum
11. März 2022 11:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235011/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mir keine Antwort erteilt, obwohl die Anfrage konkret genug ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235011.pdf - 2022-01-06_1-image001.png - 2022-01-26_1-image001.png Anfragenr: 235011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235011/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln“ [#235011]
Datum
11. März 2022 11:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in nach Überprüfung der Angelegenheit können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage nur beantw…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
17. März 2022 16:14
Status
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in nach Überprüfung der Angelegenheit können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage nur beantwortet werden kann, wenn sämtliche Verträge der TU Dortmund durchgesehen werden. Dies verursacht einen mindestens erheblichen Vorbereitungsaufwand; ein außergewöhnlich hoher Verwaltungsaufwand ist nicht ausgeschlossen. Für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, werden Gebühren erhoben werden. Diese können sich gem. § 1 VerwGebO IFG NRW in Verbindung mit der Anlage zur VerwGebO IFG NRW bei umfassender schriftlicher Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand bzw. bei Akteneinsicht mit umfangreichem Verwaltungsaufwand auf 10 - 500 € belaufen, bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand auf bis zu 1.000 €. Vorliegend werden die Gebühren auf mindestens 500 € geschätzt. Eine abschließende Feststellung des Verwaltungsaufwandes und die darauf folgende Gebührenfestsetzung kann erst nach Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgen. Wir behalten uns vor, die Beantwortung Ihrer Anfrage von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig zu machen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Ant…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konkrete abgeschlossenen Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln [#235011]
Datum
11. April 2022 18:31
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter diesen Umständen ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235011/