konkrete Gästeliste der Gäste beim Hoffest beim Regierenden Bürgermeister am 04.06.2014

konkrete Gästeliste der Gäste beim Hoffest beim Regierenden Bürgermeister am 04.06.2014

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2014
  • Frist
    8. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
konkrete Gästeliste der Gäste beim Hoffest beim Regierenden Bürgermeister am 04.06.2014 [#6531]
Datum
4. Juni 2014 21:56
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
konkrete Gästeliste der Gäste beim Hoffest beim Regierenden Bürgermeister am 04.06.2014
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Einsicht in die Gästeliste Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingan…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Einsicht in die Gästeliste
Datum
17. Juni 2014 10:46
Status
Warte auf Antwort
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1,9 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Einsicht in die Gästeliste. Selbstverständlich habe ich mich hier hausintern bei unseren Juristen befragt und möchte Sie vor endgültiger Prüfung und Bescheidung auf folgendes hinweisen: Nach geltenden Gesetzen und der obergerichtlichen Rechtsprechung des Landes Berlin erstrecken sich Anträge auf Einsichten in Akten nur auf klassische Verwaltungsvorgänge. Dazu gehört eine Liste mit Namen und Funktionen, die eben nicht einzelnen Verwaltungsvorgängen zugeordnet werden kann, offensichtlich nicht. Die Senatskanzlei Berlin prüft derzeit, ob ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine persönlichkeitsrechtswahrende und datenschutzkonforme sowie praktikable Lösung gefunden werden kann. Daher bitte ich Sie mir im Einzelnen mitzuteilen, aus welchem Grund Sie Einsicht in die Gästeliste des Regierenden Bürgermeisters von Berlin begehren? Außerdem möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass diese Auskunft nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand kostenpflichtig ist. Dafür kann laut § 1 Absatz 1 VGebO eine Gebühr mindestens in Höhe von 100 Euro verlangt werden. Ich bitte Sie, mir bis zum 25. Juni 2014 eine Rückmeldung zu geben, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechthalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Einsicht in die Gästeliste Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingan…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Einsicht in die Gästeliste
Datum
17. Juni 2014 10:48
Status
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1,9 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Einsicht in die Gästeliste. Selbstverständlich habe ich mich hier hausintern bei unseren Juristen befragt und möchte Sie vor endgültiger Prüfung und Bescheidung auf folgendes hinweisen: Nach geltenden Gesetzen und der obergerichtlichen Rechtsprechung des Landes Berlin erstrecken sich Anträge auf Einsichten in Akten nur auf klassische Verwaltungsvorgänge. Dazu gehört eine Liste mit Namen und Funktionen, die eben nicht einzelnen Verwaltungsvorgängen zugeordnet werden kann, offensichtlich nicht. Die Senatskanzlei Berlin prüft derzeit, ob ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine persönlichkeitsrechtswahrende und datenschutzkonforme sowie praktikable Lösung gefunden werden kann. Daher bitte ich Sie mir im Einzelnen mitzuteilen, aus welchem Grund Sie Einsicht in die Gästeliste des Regierenden Bürgermeisters von Berlin begehren? Außerdem möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass diese Auskunft nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand kostenpflichtig ist. Dafür kann laut § 1 Absatz 1 VGebO eine Gebühr mindestens in Höhe von 100 Euro verlangt werden. Ich bitte Sie, mir bis zum 25. Juni 2014 eine Rückmeldung zu geben, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechthalten möchten. Mit freundlichen Grüßen