Konkrete Regelungsbestände Handwerkerparkausweise

Unter Anderem Handwerker haben die Möglichkeit über den Orangen Parkausweis Sonderrechte für das Parken bei Arbeitseinsätzen zu erlangen. Alltäglich kommt es insbesondere in Wohngebieten zu Konflikten, weil Fahrzeuge mit derartigen Ausweisen Rad- und Gehwege komplett blockieren oder Sichtachsen an Kreuzungen zustellen. Den Ausweisnutzern scheinen häufig die konkreten Regelungen nicht bewusst zu sein oder sie ignorieren diese.

Auch den Mitarbeitern von Ordnungsbehörden in München sind die konkreten Regelungen oft nicht bewusst oder sie werden beliebig erweitert ausgelegt bzw das Fehlverhalten schlicht ignoriert.

Persönliche Ansprache von Falschparkern ist leider nur in den seltensten Fällen zielführend. Meist erntet man Ignoranz und/oder Aggression und Beleidigungen. Mit dem orangenen Parkausweis wird so ziemlich jedes Falschparken legitimiert.

Zusätzlich wird die Diskussion mit Ausweisnutzern aber auch Ordnungsbehören dadurch erschwert, dass die Regelungen offensichtlich nicht öffentlich einsehbar sind.

In einem mir vorliegenden Dokument des KVR München ("Informationen zu den Parkerleichterungen") wird auf entsprechende Inhalts- und Nebenbestimmungen in einem Erlass vom 01.04.2014 aus Ihrem Haus, sowie Bedingungen aus einem Genehmigungsbescheid verwiesen. Ein Merkblatt der IHK für München und Oberbayern nennt einige Bedingungen aber gibt keine Quelle an: https://docplayer.org/47564989-Parkerleichterungen-fuer-den-wirtschaftsverkehr.html

Daher bitte ich darum, die Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Bedingungen zur Verfügung zu stellen oder aber diese an geeigneter Stelle zu veröffentlichen und mir den Ort mitzuteilen. Zielführend wäre ebenso eine klare Kommunikation dieser Regelungsbestände an die Ordnungsbehörden und Ausweisnutzer unter Hinweis auf die Konsequenzen der Nichtbeachtung.

Vielen Dank im Voraus

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • 4 Follower:innen
Simon Knatz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Anderem …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Konkrete Regelungsbestände Handwerkerparkausweise [#242381]
Datum
3. März 2022 13:00
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Anderem Handwerker haben die Möglichkeit über den Orangen Parkausweis Sonderrechte für das Parken bei Arbeitseinsätzen zu erlangen. Alltäglich kommt es insbesondere in Wohngebieten zu Konflikten, weil Fahrzeuge mit derartigen Ausweisen Rad- und Gehwege komplett blockieren oder Sichtachsen an Kreuzungen zustellen. Den Ausweisnutzern scheinen häufig die konkreten Regelungen nicht bewusst zu sein oder sie ignorieren diese. Auch den Mitarbeitern von Ordnungsbehörden in München sind die konkreten Regelungen oft nicht bewusst oder sie werden beliebig erweitert ausgelegt bzw das Fehlverhalten schlicht ignoriert. Persönliche Ansprache von Falschparkern ist leider nur in den seltensten Fällen zielführend. Meist erntet man Ignoranz und/oder Aggression und Beleidigungen. Mit dem orangenen Parkausweis wird so ziemlich jedes Falschparken legitimiert. Zusätzlich wird die Diskussion mit Ausweisnutzern aber auch Ordnungsbehören dadurch erschwert, dass die Regelungen offensichtlich nicht öffentlich einsehbar sind. In einem mir vorliegenden Dokument des KVR München ("Informationen zu den Parkerleichterungen") wird auf entsprechende Inhalts- und Nebenbestimmungen in einem Erlass vom 01.04.2014 aus Ihrem Haus, sowie Bedingungen aus einem Genehmigungsbescheid verwiesen. Ein Merkblatt der IHK für München und Oberbayern nennt einige Bedingungen aber gibt keine Quelle an: https://docplayer.org/47564989-Parkerleichterungen-fuer-den-wirtschaftsverkehr.html Daher bitte ich darum, die Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Bedingungen zur Verfügung zu stellen oder aber diese an geeigneter Stelle zu veröffentlichen und mir den Ort mitzuteilen. Zielführend wäre ebenso eine klare Kommunikation dieser Regelungsbestände an die Ordnungsbehörden und Ausweisnutzer unter Hinweis auf die Konsequenzen der Nichtbeachtung. Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/ Postanschrift Simon Knatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. März 2022. Darin beschreiben Sie aus Ihrer S…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Konkrete Regelungsbestände Handwerkerparkausweise [#242381]
Datum
27. April 2022 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. März 2022. Darin beschreiben Sie aus Ihrer Sicht bestehende Konfliktsituationen mit Nutzern sog. „Handwerkerparkausweise“ und deren Parkverhalten und erkundigen sich nach entsprechenden Regelungsbeständen. Diesbezüglich können wir Ihnen vonseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration folgendes mitteilen: Die Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe kommen nur in Betracht, wenn besondere Umstände im Einzelfall dies dringend erfordern. Dazu können von den Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich mit Geltung nur für deren Verwaltungsbezirk Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die Auswahl des Handwerkerfahrzeugs und der Umfang der Parkerleichterungen wird durch diese Ausnahmegenehmigung im Einzelfall festgelegt. Der Handwerkerparkausweis dient nach außen als Nachweis des Vorhandenseins dieser Ausnahmegenehmigung. Diese Aufteilung ist auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, auch zum Schutz der Kunden des jeweiligen Handwerksbetriebs, geboten. Unsere verwaltungsinternen Ausführungen erläutern insoweit nur die Rahmenbedingungen für mögliche Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe. Diese werden im Einzelfall durch die jeweilige Ausnahmegenehmigung konkretisiert. Damit obliegt es den einzelnen Straßenverkehrsbehörden, diesen Rahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich konkret und einzelfallbezogen auszufüllen. Die einzelnen Straßenverkehrsbehörden entscheiden somit jeweils für sich, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen bzw in welchem konkreten Umfang Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe eingeräumt werden können. Etwaige interne Regelungen der einzelnen Straßenverkehrsbehörden zur Gewährung von Parkerleichterungen für Handwerker in deren Zuständigkeitsbereich liegen uns im Einzelnen nicht vor. Hinsichtlich der von Ihnen geschilderten Konfliktsituationen können wir Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass durch die Inanspruchnahme der Parkerleichterung jedenfalls Dritte weder gefährdet noch erheblich behindert werden dürfen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen für die nach wie vor nicht einfache Zeit Gesundheit und alles Gute! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ("[geschwärzt]") [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Simon Knatz
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Konkrete Regelungsbestände Handwerkerparkausweise“ [#242381]
Datum
16. Januar 2023 11:39
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242381/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil alle beteiligten Stellen (Bayerisches Innenministerium, Kreisverwaltungsreferat der Stadt München, Mobilitätsreferat der Stadt München) gegenseitig aufeinander verweisen. Die konkreten Regelungsbestände bleiben so im Dunklen und es ist für geschädigte Bürger nicht möglich entsprechend gegen Misstände vorzugehen bzw diese überhaupt konkret zu benennen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhänge: - 242381.pdf Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Betreff versteckt
Datum
27. Januar 2023 12:19
Status
Warte auf Antwort

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. März 2023 11:18
Status
Warte auf Antwort

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Simon Knatz
AW: Ihre Nachricht vom 16.01.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381] Guten Tag, besten Dank für Ihre Rückmeldung. Die bi…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Simon Knatz
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 16.01.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381]
Datum
13. März 2023 12:37
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, besten Dank für Ihre Rückmeldung. Die bisherigen (bzw ausbleibenden) Rückmeldungen von KVR bzw MOR erfolgten über andere Kanäle als Frag den Staat. Ich habe Ihre Rückfrage nun zum Anlass genommen auch via Frag den Staat nochmal formell beim KVR ganz konkret um eine Veröffentlichung der Ausnahmeregelung gemäß §46 (1) StVO zu bitten. Sollte das KVR dem erwartungsgemäß nicht nachkommen, wende ich mich wieder an Sie. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
Simon Knatz
AW: Ihre Nachricht vom 16.01.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381] Guten Tag, << Anrede >> https://fragden…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Simon Knatz
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 16.01.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381]
Datum
17. April 2023 16:11
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> https://fragdenstaat.de/anfrage/ausnahmeregelung-nach-46-abs-1-stvo-veroeffentlichen-durch-ordnungsbehoerden-umsetzen/ Wie Sie in der Antwort und meiner entsprechenden Rückmeldung lesen können führt der Verweis auf das RIS der Stadt München sowie die Webseite der KVÜ ins Leere. Man verweigert also weiterhin ganz banal die Regelungsbestände zu veröffentlichen. Warum auch immer. Bitte um entsprechende Weiterverfolgung und Information ob Sie hier tätig werden können. Vielen Dank und freundliche Grüße Simon Knatz Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
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Datum
25. April 2023 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen

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Simon Knatz
AW: Ihre Nachricht vom 17.04.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381] Guten Tag, anbei nochmal das Schreiben vom KVR Münch…
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Von
Simon Knatz
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 17.04.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381]
Datum
25. April 2023 14:55
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei nochmal das Schreiben vom KVR München als PDF. Ich melde mich im Laufe des Nachmittags telefonisch. Mit besten Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
Simon Knatz
AW: Ihre Nachricht vom 17.04.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381] Guten Tag, anbei nochmal das Schreiben vom KVR Münch…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Simon Knatz
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 17.04.2023; Az. DSB/5-195-16 [#242381]
Datum
25. April 2023 14:56
An
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Nicht-öffentliche Anhänge:
knatz-46stvo-sondergenehmigung-brief-kvr-geschwaerzt.pdf
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Guten Tag, anbei nochmal das Schreiben vom KVR München als PDF. Ich melde mich im Laufe des Nachmittags telefonisch. Mit besten Grüßen Simon Knatz Anhänge: - knatz-46stvo-sondergenehmigung-brief-kvr-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
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Datum
10. Mai 2023 12:07
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrter Herr Knatz, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom März letzten Jahres. Im Anhang übersende ich Ihne…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Konkrete Regelungsbestände Handwerkerparkausweise [#242381]
Datum
12. Mai 2023 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Knatz, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom März letzten Jahres. Im Anhang übersende ich Ihnen die Anwendungshinweise zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung betreffend Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige. Ergänzend möchte ich Sie unter Bezugnahme auf unsere untenstehende Rückmeldung noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um die verwaltungsinternen Rahmenbedingungen handelt. Über das ob und wie bzw. über den Umfang der jeweils zu erteilenden konkreten Ausnahmegenehmigung entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde im jeweiligen Einzelfall. Etwaige interne Regelungen der einzelnen Straßenverkehrsbehörden zur Gewährung von Parkerleichterungen für Handwerker in deren Zuständigkeitsbereich liegen uns im Einzelnen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Simon Knatz
Sehr << Anrede >> besten Dank für die Bereitstellung des angefragten Anwendungshinweises. Es ist doch…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Simon Knatz
Betreff
AW: Konkrete Regelungsbestände Handwerkerparkausweise [#242381]
Datum
12. Mai 2023 16:37
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für die Bereitstellung des angefragten Anwendungshinweises. Es ist doch verwunderlich, dass es nun mehr als ein Jahr und deinen Datenschutzbeauftragten dafür gebraucht hat. Eine Frage noch: Ist das Dokument auf einer Webseite des Innenministeriums öffentlich einsehbar? Und wenn ja, wie lautet der Link/Pfad dort hin? Bezugnehmend auf ihren Hinweis auf die jeweilige Straßenverkehrsbehörde warte ich ebenso bis heute auf eine entsprechende inhaltliche Rückmeldung des KVR der Landeshauptstadt München. Beste Grüße und ein schönes Wochenende Simon Knatz Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Datum
22. Mai 2023 09:49
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Simon Knatz
AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381] Gu…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
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Simon Knatz
Betreff
AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381]
Datum
27. Mai 2023 11:35
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Guten Tag << Anrede >> besten Dank für die erfreuliche Unterstützung. Faszinierend zu sehen, wie schnell es auf einmal gehen kann nachdem sich ein Jahr lang geweigert wurde. Beste Grüße Simon Knatz Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
Simon Knatz
AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381] Gu…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Simon Knatz
Betreff
AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381]
Datum
16. Oktober 2023 11:40
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
fq8cupexoaaasxo.jpg
73,3 KB
Guten Tag << Anrede >> ich beziehe mich auf die im Mai diesen Jahres dankenswerter Weise bereitgestellten Anwendungshinweise zu Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige. Diese beschreiben erfreulich klar die Regelungsbestände und auch Konsequenzen bei Missachtung selbiger (Sofortiger (!) Entzug der Ausnahmegenehmigung). Leider ist im Alltag zu erleben, dass die Halter dieser Ausnahmegenehmigungen die Regelungsbestände nicht berücksichtigen sondern diese eher als generelle StVO-Befreiuung interpretieren. Parken auf Radwegen, Parken auf Gehwegen über Nacht, Parken auf Gehwegen ohne Restgehwegbreite, Parken auf Blindenleitsystemen an Bushaltestellen, Parken auf Gehwegen im Kreuzungsbereich und vor Fußgängerüberwägen sind nur ein Teil dieser traurigen Liste. Erschwerend kommt hinzu, dass nach meiner Erfahrung auch die Ordnungsbehörden Kommunale Verkehrsüberwachung und Polizei diese erheblichen Behinderungen regelmäßig dulden und selbst nach Anruf nicht dagegen vorgehen. Auch in Folge von Anzeigen via weg.li scheint keine Ahndung zu erfolgen. Beispielsweise sind im Parklizenzgebiet Rotkreuzplatz Süd regelmäßig die gleichen Fahrzeuge mit den gleichen Verstößen zu beobachten. Ihren Anwendungshinweisen folgend hätten diese aber bereits z.B. mit 70€ Bußgeld zzgl 1 Punkt für Parken auf dem Gehweg mit Behinderung sowie Entzug der Ausnahmegenehmigung geahndet werden müssen. Eine Anfrage beim Kreisverwaltungsreferat zur Praxis der Entziehung von Ausnahmegenehmigungen (Mai 2023) bleibt bis heute unbeantwortet. Daher folgende Fragen: - Können Sie das erheblich behindernde Parken auf Kreuzungsbereichen in Gehwegen gesondert als verboten in den Anwendungshinweisen aufführen? - Welche Behörde ist in München konkret für den Entzug der Ausnahmegenehmigungen zuständig? - Wie kann ich als Bürger diese Behörde über Missbrauch der Ausnahmegenehmigungen infomieren? - Wird diese Behörde durch Polizei/KVÜ über Missbrauch der Ausnahmegenehmigungen regelmäßig informiert? - Welche Handhabe habe ich als Bürger wenn Verstöße wie in der Anlage ( durch die Ordnungsbehörden trotz Anruf und/oder Anzeige (regelmäßig) nicht verfolgt werden? Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhänge: - fq8cupexoaaasxo.jpg Anfragenr: 242381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242381/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381] Se…
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381]
Datum
7. November 2023 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Knatz, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich des ersten Spiegelstrichs (Aufnahme eines Verbots des erheblich behindernden Parkens auf Gehwegen) ist darauf hinzuweisen, dass bereits die aktuell geltenden Anwendungshinweise Ausführungen hierzu enthalten. Hier heißt es beispielsweise: "Durch die Inanspruchnahme der Parkerleichterung dürfen Dritte weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Auf Gehwegen muss stets eine vollständig nutzbare Durchgangsbreite von mindestens 1,5 m verbleiben." Da sich Ihre weiteren Fragen auf die konkrete Handhabung durch die Stadt München beziehen, haben wir Ihre Eingabe insoweit an die zuständige Regierung von Oberbayern als höhere Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Sie werden von dort eine entsprechende Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381] Se…
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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AW: Az. DSB/5-195-16; Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration [#242381]
Datum
8. November 2023 15:10
Status
image001.png
14,0 KB


Sehr geehrter Herr Knatz, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat Ihre Anfrage vom 16.10.2023 an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Da es sich bei den noch offenen Fragen um Anfragen an die Landeshauptstadt München handelt, haben wir diese zuständigkeitshalber an die Stadt übergeben. Sie werden von dort gesondert Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen