Konsequenzen aus Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 7/16
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Urteil 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 hat der erklärte Sanktionsbefürworter Stephan Harbarth (als CDU MdB) in seiner Funktion als Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerrichts festgestellt, dass Sanktionen von 60% und 100% gegen Leistungsberechtigte verfassungswidrig sind und immer schon waren.
Und im offenen Widerspruch zu vorherigen Entscheidungen des BVerfG hoffiert er weiterhin die massive Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums um 30%.
14 Jahre lang haben Sozialrichter und Jobcenter verfassungswidrig, unter Missachtung der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebot gehandelt.
Zur Aufarbeitung diese sozialen Katastrophe ist zu erwarten, dass
1. die Zahl der Opfer im Einzugsbereich für den gesamten Zeitraum detailliert ermittelt wurde
2. die finanziellen Schäden der Opfer durch verfassungswidrige Rechtsbeugung ermittelt werden und
3. alle Opfer von Amts wegen ermittelt und entschädigt werden.
Bitte übersenden Sie mir Ihre Rechercheergebnisse
4. und die internen Erlasse und Weisungen zur Aufarbeitung der Rechtsverletzungsfälle.
5. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, wie viele Personen sie inzwischen ermittelt und entschädigt haben.
6. Haben sie die Verantwortlichen für die Rechtsbeugung bei den Betroffenen entschuldigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Keiner der Verantwortlichen im Jobcenter Hagen zeigt sich einsichtig und niemand übernimmt Verantwortung für die inzwischen ausgeurteilt verfassungswidrigen Sanktionsschikanen.
"Wir haben die Gesetze nicht gemacht, wir haben nur ohne mitzudenken, etliche unserer Kunden misshandelt."
Geschichte wiederholt sich.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Juni 2020
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4. August 2020
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