Konsequenzen aus Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 7/16

Anfrage an: Jobcenter Duisburg

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Mit dem Urteil 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 hat der erklärte Sanktionsbefürworter Stephan Harbarth (als CDU MdB) in seiner Funktion als Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass Sanktionen von 60% und 100% gegen Leistungsberechtigte verfassungswidrig sind und immer schon waren.
Und im offenen Widerspruch zu vorherigen Entscheidungen des BVerfG hofiert er weiterhin die massive Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums um 30%.

14 Jahre lang haben Sozialrichter und Jobcenter verfassungswidrig, unter Missachtung der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebot gehandelt.

Zur Aufarbeitung dieser sozialen Katastrophe ist zu erwarten, dass
1. die Zahl der Opfer im Einzugsbereich für den gesamten Zeitraum detailliert ermittelt wurde
2. die finanziellen Schäden der Opfer durch verfassungswidrige Rechtsbeugung ermittelt werden und
3. alle Opfer von Amts wegen ermittelt und entschädigt werden.

Bitte übersenden Sie mir Ihre Rechercheergebnisse

4. und die internen Erlasse und Weisungen zur Aufarbeitung der Rechtsverletzungsfälle.
5. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, wie viele Personen sie inzwischen ermittelt und entschädigt haben.
6. Haben sie die Verantwortlichen für die Rechtsbeugung bei den Betroffenen entschuldigt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

In Duisburg hat man zumindest nachgedacht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Urteil 1 BvL 7/16 v…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konsequenzen aus Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 7/16 [#191764]
Datum
30. Juni 2020 08:36
An
Jobcenter Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Urteil 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 hat der erklärte Sanktionsbefürworter Stephan Harbarth (als CDU MdB) in seiner Funktion als Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass Sanktionen von 60% und 100% gegen Leistungsberechtigte verfassungswidrig sind und immer schon waren. Und im offenen Widerspruch zu vorherigen Entscheidungen des BVerfG hofiert er weiterhin die massive Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums um 30%. 14 Jahre lang haben Sozialrichter und Jobcenter verfassungswidrig, unter Missachtung der Menschenwürde und des Sozialstaatsgebot gehandelt. Zur Aufarbeitung dieser sozialen Katastrophe ist zu erwarten, dass 1. die Zahl der Opfer im Einzugsbereich für den gesamten Zeitraum detailliert ermittelt wurde 2. die finanziellen Schäden der Opfer durch verfassungswidrige Rechtsbeugung ermittelt werden und 3. alle Opfer von Amts wegen ermittelt und entschädigt werden. Bitte übersenden Sie mir Ihre Rechercheergebnisse 4. und die internen Erlasse und Weisungen zur Aufarbeitung der Rechtsverletzungsfälle. 5. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, wie viele Personen sie inzwischen ermittelt und entschädigt haben. 6. Haben sie die Verantwortlichen für die Rechtsbeugung bei den Betroffenen entschuldigt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191764/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Duisburg
Betreff: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail a…
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
Betreff: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
30. Juni 2020 08:36
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Duisburg
Anfragenr: 191764 Ihre Anfrage vom 30.06.2020 - Urteil des BVerfG Sehr geehrteAntragsteller/in in Erledigung Ihr…
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
Anfragenr: 191764
Datum
22. Juli 2020 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 30.06.2020 - Urteil des BVerfG Sehr geehrteAntragsteller/in in Erledigung Ihrer Anfrage vom 30.06.2020 übersende ich Ihnen gerne die nachfolgenden Informationen: 1. Interne Erlasse & Weisungen zur Aufarbeitung der betroffenen Fälle In der Anlage finden Sie hierzu die - Interne Handlungsanweisung in der Fassung vom 03.01.2020 sowie - den Entwurf des per Serienbrief versandten Anhörungsschreibens sowie - die Weisung 201912003 vom 03.12.2019 - Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Minderungsvorschriften und - die Vorlage für den abschließenden Aktenvermerk nach Überprüfung der betroffenen Fälle. 2. Anzahl der ermittelten und entschädigten Personen Insgesamt wurden 4.588 Fälle identifiziert, bei denen aufgrund des Urteils des BVerfG eine Überprüfung geboten war. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden wurden in der Folge per Serienbrief angeschrieben, über die geänderte Rechtslage informiert und innerhalb einer vierwöchigen Rückmeldefrist zur Stellungnahme aufgefordert. Je nachdem, ob eine Rückmeldung erfolgt ist, wurde unter Berücksichtigung der ggfs. neu vorgetragenen Erkenntnisse oder alternativ nach Aktenlage entschieden. Eine Auswertung, wie viele Rückmeldungen es gab, bzw. in wie vielen Fällen und in welcher Höhe Minderungen korrigiert wurden, ist nicht erfolgt. 3. Entschuldigung durch die Verantwortlichen Ob sich die Mitglieder des deutschen Bundestages für das beschlossene Gesetz in der durch das BVerfG beanstandeten Fassung entschuldigt haben entzieht sich unserer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen