Konsequenzen für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur

Anfrage an: Polizei Hamburg

- Anzahl und Höhe der ausgesprochenen Bußgelder für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur im Jahr 2019
- Anzahl der abgeschleppten PKW für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur im Jahr 2019

Ergebnis der Anfrage

Es gibt keine Infos zu abgeschleppten PKWs für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur. Polizei ist für ausgesprochene Bußgelder nicht zuständig. Dafür muss bei dem Einwohner-Zentralamt bei der Bußgeldstelle angefragt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Jim Martens
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Polizei Hamburg Details
Von
Jim Martens
Betreff
Konsequenzen für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur [#187156]
Datum
21. Mai 2020 11:22
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Anzahl und Höhe der ausgesprochenen Bußgelder für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur im Jahr 2019 - Anzahl der abgeschleppten PKW für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur im Jahr 2019
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187156 Postanschrift << Adresse entfernt >> Jim Martens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jim Martens

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Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Martens, um Beachtung des beigefügten Schreibens wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Anfrage Konsequenzen für Falschparken auf Radverkehrsinfrastruktur
Datum
25. Mai 2020 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
457,2 KB
Sehr geehrter Herr Martens, um Beachtung des beigefügten Schreibens wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen