Konsolidierte Fassung des Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: die konsolidierte Fassung de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konsolidierte Fassung des Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes [#214784]
Datum
10. März 2021 14:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: die konsolidierte Fassung des folgenden Gesetzentwurfes: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_Anpassung-Urheberrecht-dig-Binnenmarkt.html;jsessionid=[geschwärzt]?nn=[geschwärzt] Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 214784 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 187/2021 Sehr Antragsteller/i…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. März 2021 - Konsolidierte Fassung des Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes [#214784]
Datum
1. April 2021 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 187/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 10. März 2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen erbetene Gesetzentwurf öffentlich zugänglich ist (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2021/0142-21.pdf). Insofern verweise ich auf § 9 Absatz 3 zweite Alternative IFG. Mit freundlichen Grüßen