Konsolidierte StPO mit Formulierungshilfe 18(6)334

Die konsolidierte Version der Strafprozessordnung mit den Änderungen dieser Formulierungshilfe: https://www.bundestag.de/blob/507632/c2362af32d325de93cc8342400d998bd/formulierungshilfe-data.pdf

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  • Datum
    20. Mai 2017
  • Frist
    23. Juni 2017
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die konsolidiert…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Konsolidierte StPO mit Formulierungshilfe 18(6)334 [#21570]
Datum
20. Mai 2017 18:18
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die konsolidierte Version der Strafprozessordnung mit den Änderungen dieser Formulierungshilfe: https://www.bundestag.de/blob/507632/c2362af32d325de93cc8342400d998bd/formulierungshilfe-data.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium der Justiz
Formulierungshilfe Quellen-TKÜ Online-Durchsuchung Liebe XXX, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine "konsoli…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Formulierungshilfe Quellen-TKÜ Online-Durchsuchung
Datum
22. Mai 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe XXX, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine "konsolidierte Version der StPO mit den Änderungen der Formulierungshilfe" wie von Ihnen erbeten liegt im BMJV nicht vor. Ich gehe davon aus, dass mit dieser Antwort Ihr gleichlautender IFG-Antrag vom 20.05.2017 als gegenstandslos betrachtet werden kann. Viele Grüße