Konsolidierungsvereinbarung zwischen Ministerium für Inneres und Sport M-V und der Landeshauptstadt Schwerin

- die Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport M-V und der Landeshauptstadt Schwerin

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2018
  • Frist
    11. August 2018
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Kon…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
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Betreff
Konsolidierungsvereinbarung zwischen Ministerium für Inneres und Sport M-V und der Landeshauptstadt Schwerin [#31803]
Datum
10. Juli 2018 16:12
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport M-V und der Landeshauptstadt Schwerin
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Konsolidierungsvereinbarung zwischen Ministerium für Inneres und Sport M-V und der Landeshauptstadt Schwerin [#31803]
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
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Via
Fax
Betreff
Konsolidierungsvereinbarung zwischen Ministerium für Inneres und Sport M-V und der Landeshauptstadt Schwerin [#31803]
Datum
10. Juli 2018 17:17
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,3 KB

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Landeshauptstadt Schwerin
Sehr geehrtAntragsteller/in die Konsolidierungsvereinbarung ist öffentlich und dem Bürgerinformationssystem (Vorl…
Von
Landeshauptstadt Schwerin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Konsolidierungsvereinbarung ist öffentlich und dem Bürgerinformationssystem (Vorlage 00357/2015) unter dem Link https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=5212 zu entnehmen. Beste Grüße