Konstitution des Innovation Councils im Bundeskanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Protokoll der konstituierenden Sitzung des Innovation Councils im Bundeskanzleramt vom 16.05.2018
- eine Liste der Teilnehmenden
- sämtliche Dokumente, die besprochen wurden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juni 2018
  • Frist
    6. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Protokoll der …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Konstitution des Innovation Councils im Bundeskanzleramt [#30498]
Datum
2. Juni 2018 13:59
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Protokoll der konstituierenden Sitzung des Innovation Councils im Bundeskanzleramt vom 16.05.2018 - eine Liste der Teilnehmenden - sämtliche Dokumente, die besprochen wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, ich habe Ihre E-Mail vom 2. Juni 2018 …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, ich habe Ihre E-Mail vom 2. Juni 2018 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Protokoll der konstituierenden Sitzung des Innovation Councils im Bun­deskanzleramt vom 16.05.2018- eine Liste der Teilnehmenden - sämtliche Dokumente, die besprochen wurden. “ Zunächst bitte ich um Klarstellung, wer genau Antragsteller sein soll, Sie selbst und/oder Open Knowledge Foundation e.V.. Falls Sie den Antrag nicht oder nicht ausschließlich in Ihrem eigenem Namen stellen, bitte ich zudem um Übersendung einer Vollmacht. Ferner bitte ich Sie, Ihren Antrag hinsichtlich der beantragten Herausgabe der Teilnehmerliste zu begründen. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG ist ein Antrag, der wie diese Liste Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IFG betrifft, zu begründen. Abschließend weise ich noch darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Be­arbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersen­dung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#30498] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich B…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#30498]
Datum
2. Juli 2018 20:07
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich Bezug auf Ihre Antwort vom 15.06.2018 auf eine IFG-Anfrage mit dem AZ 13 IFG - 02814 - In 2018 / NA 045: Ich stelle die Anfrage als Privatperson. An Kontaktanschrift bitte ich Sie aber weiterhin die Adresse des << Adresse entfernt >> e.V. zu verwenden. Meine Begründung für die Herausgabe der Teilnehmerliste ist, dass in meinen Augen ein öffentliches Interesse für diese Informationen bestehen und ich gerne eine Berichterstattung dazu vornehmen würde. Da ich Student bin und somit knappe Geldressourcen verfüge, würde ich darum bitten, dass Sie Nr. 1.1 des der Informationsgebührenverordnung beigegebenen Gebühren- und Auslagenverzeichnisses anwenden, zumal nach § 2 IFGGebV Satz 2 ohnehin nicht zwangsläufig der Weg eine Gebührenerhebung gewählt werden muss. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mai vom 2. Juni 2018 beantragten…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mai vom 2. Juni 2018 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informati­onsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Protokoll der konstituierenden Sitzung des Innovation Councils im Bun­deskanzleramt vom 16.05.2018 - eine Liste der Teilnehmenden - sämtliche Dokumente, die besprochen wurden.“ Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: Im Bundeskanzleramt wurde das Dokument „Teilnehmerliste Innovation Council am 16. Mai 2018“ als einschlägig im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt. Der Zugang hierzu wird jedoch gemäß § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt, da Sie die darin enthaltenen Informationen mit zumutbarem Aufwand aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen können, nämlich unter: https://www.gruenderszene.de/news/ticker-16-05-18 Weitere amtliche Informationen darüber hinaus konnten nicht ermittelt werden. Bei der Veranstaltung handelte es sich um einen freien Austausch. Daher wurden keine vorbereitenden Unterlagen erstellt. Ein Protokoll wurde ebenfalls nicht gefer­tigt. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebühren­verordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen