Konsultation der Europäischen Kommission zur Bewertung und Durchsetzung von Immaterialgüterrechten

Den Schriftverkehr (Emails, Briefe, Memos, Protokolle etc) zwischen BMJV und anderen Ministerien und Bundesbehörden zur Beantwortung der Konsultation der Europäischen Kommission zur Bewertung und Durchsetzung von Immaterialgüterreichten vom 20. Juli 2016.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    7. September 2016
  • Frist
    11. Oktober 2016
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Schriftverke…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Konsultation der Europäischen Kommission zur Bewertung und Durchsetzung von Immaterialgüterrechten [#17793]
Datum
7. September 2016 11:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Schriftverkehr (Emails, Briefe, Memos, Protokolle etc) zwischen BMJV und anderen Ministerien und Bundesbehörden zur Beantwortung der Konsultation der Europäischen Kommission zur Bewertung und Durchsetzung von Immaterialgüterreichten vom 20. Juli 2016.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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