Konsultation der Medienanstalten zur Erstellung einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären
- Anfrage an:
- Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem IZG-SH
Sehr Antragsteller/in
bitte erteilen Sie mir die Auskunft, welche Einrichtungen oder Personen außer dem Hans-Bredow-Institut an der Konsultation der Medienanstalten zur Erstellung einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären noch teilgenommen haben und senden Sie mir die von diesen jeweils ausgefüllten Fragebögen zu.
Darüber hinaus erlaube ich mir anzuregen, alle Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit dem Medienstaatsvertrag und den zu erstellenden Satzungen und Richtlinien auf den Websites der Medienanstalten öffentlich zu machen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen