Konsultationsverfahren im Gesetzgebungsprozess

- eine Liste/Übersicht (falls vorhanden) oder Angabe aller Gesetzgebungsprozesse im BMI bei denen (E-)Konsultationsverfahren genutzt wurden inkl. Jahr und Zeitraum.

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  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
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Frieda Golding
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste/Übe…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Frieda Golding
Betreff
Konsultationsverfahren im Gesetzgebungsprozess [#11945]
Datum
14. November 2015 19:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste/Übersicht (falls vorhanden) oder Angabe aller Gesetzgebungsprozesse im BMI bei denen (E-)Konsultationsverfahren genutzt wurden inkl. Jahr und Zeitraum.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Frieda Golding <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frieda Golding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frieda Golding

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationen nicht vorhanden.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen nicht vorhanden.