Kontakt zwischen dem Unternehmen Scalable Capital und dem Bundesministerium der Finanzen

Gab es eine Kontaktaufnahme von dem Unternehmen Scalable Capital zu Herrn Staatssekretär Dr. Jörg Kukies, oder umgekehrt?
Gab es eine Kontaktaufnahme von dem Unternehmen Scalable Capital zum Bundesministerium der Finanzen, oder umgekehrt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • 4 Follower:innen
Robert Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gab es eine…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Robert Schröder
Betreff
Kontakt zwischen dem Unternehmen Scalable Capital und dem Bundesministerium der Finanzen [#193821]
Datum
30. Juli 2020 11:13
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gab es eine Kontaktaufnahme von dem Unternehmen Scalable Capital zu Herrn Staatssekretär Dr. Jörg Kukies, oder umgekehrt? Gab es eine Kontaktaufnahme von dem Unternehmen Scalable Capital zum Bundesministerium der Finanzen, oder umgekehrt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder Anfragenr: 193821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193821/ Postanschrift Robert Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 30. Juli 2020 Sehr geehrter Herr Schröder, anliegendes Sch…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 30. Juli 2020
Datum
3. August 2020 07:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Schröder, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß