Kontaktbeschränkungen

ich lebe in Bayern, bin Single. Meine erwachsenen Kinder leben in Berlin, meine Eltern in Brandenburg. Seit Weihnachten haben wir uns nicht mehr gesehen. Ostern jeder allein. Ich habe auf eine Lockerung der Beschränkungen gehofft, nun wurden diese bis in den Mai verlängert. Es muss doch Ausnahmeregelungen für solche Fälle geben!

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Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Antje Hempel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich lebe in…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Antje Hempel
Betreff
Kontaktbeschränkungen [#184655]
Datum
15. April 2020 18:02
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich lebe in Bayern, bin Single. Meine erwachsenen Kinder leben in Berlin, meine Eltern in Brandenburg. Seit Weihnachten haben wir uns nicht mehr gesehen. Ostern jeder allein. Ich habe auf eine Lockerung der Beschränkungen gehofft, nun wurden diese bis in den Mai verlängert. Es muss doch Ausnahmeregelungen für solche Fälle geben!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antje Hempel Anfragenr: 184655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184655 Postanschrift Antje Hempel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antje Hempel

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. April 2020 18:05
Status
Warte auf Antwort

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