Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW

Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung) nach Art. 77, 58 der DSGVO-EU (bzw. ggf. nach EU-Richtlinie 680/2016) für die exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW mit Sitz in der Kölner Oberlandesgerichtsverwaltung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ko…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470]
Datum
28. Dezember 2022 21:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung) nach Art. 77, 58 der DSGVO-EU (bzw. ggf. nach EU-Richtlinie 680/2016) für die exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW mit Sitz in der Kölner Oberlandesgerichtsverwaltung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266470/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470]
Datum
29. Dezember 2022 08:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>>          Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 28. Dezember 2022 21:40 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung) nach Art. 77, 58 der DSGVO-EU (bzw. ggf. nach EU-Richtlinie 680/2016) für die exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW mit Sitz in der Kölner Oberlandesgerichtsverwaltung Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es ist leider dringlich und IFG-Anfragen sind nach Gesetzgebungswortlaut unverzüglich zu bescheiden. W…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470]
Datum
14. Januar 2023 00:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es ist leider dringlich und IFG-Anfragen sind nach Gesetzgebungswortlaut unverzüglich zu bescheiden. Wer ist die Aufsicht? Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266470/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470]
Datum
16. Januar 2023 08:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Samstag, 14. Januar 2023 00:43 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470] Guten Tag, es ist leider dringlich und IFG-Anfragen sind nach Gesetzgebungswortlaut unverzüglich zu bescheiden. Wer ist die Aufsicht? Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen
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Von: Referat 2 ( <<E-Mail-Adresse>> ) An: <<E-Mail-Adresse>> Durchwahl: 0…
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Betreff
WG: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470]
Datum
19. Januar 2023 17:07
Status
Warte auf Antwort
Von: Referat 2 ( <<E-Mail-Adresse>> ) An: <<E-Mail-Adresse>> Durchwahl: 0211/38424-207 Aktenzeichen: 206.4.6-8881/22 Betreff: Ihre E-Mail vom 28. Dezember 2022 Sehr geehrte/r Frau oder Herr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihre o. g. Anfrage. Hierbei handelt es sich nicht um ein Begehren, dass auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen gestützt werden kann. Sie begehren nicht die Herausgabe von Dokumenten, sondern die Beantwortung einer Frage. Diesem Anliegen komme ich im Rahmen meiner datenschutzrechtlichen Beratungsaufgaben gerne nach. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist grundsätzlich die zuständige Stelle für die Datenschutzaufsicht über den beim Oberlandesgericht Köln angesiedelten Zentralen IT Dienstleister für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die zuständigen Kontaktpersonen, die sich nach dem spezifischen Thema richten, finden Sie hier: https://www.ldi.nrw.de/kontaktpersonen Ergänzend finden Sie den Organisationsplan hier: https://www.ldi.nrw.de/ueber-uns/organisation Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke und interessant. Betroffene berichten, dass Sie auch vor Gericht argumentieren versuchen, sie se…
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Betreff
AW: WG: Kontaktdaten der zuständigen Aufsicht und dortigen Sachbearbeitung nach der DSGVO-EU für die rein exekutive Mittelbehörde des Zentralen ITD für Justiz des Landes NRW [#266470]
Datum
20. Januar 2023 20:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke und interessant. Betroffene berichten, dass Sie auch vor Gericht argumentieren versuchen, sie seien im Falle von Datenverarbeitungen durch Zentralen ITD machtlos. Was stimmt, was nicht? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266470/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/