Kontaktdaten des Unabhängigen Kontrollrats

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Postadresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Internet-Domain der obersten Bundesbehörde „Unabhängiger Kontrollrat“.

Ergebnis der Anfrage

Der Unabhängige Kontrollrat besitzt mittlerweile einen Webauftritt:
https://ukrat.de
Die Kontaktdaten stehen im Impressum:
https://ukrat.de/DE/Service/Impressum/i…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Postadresse, Tele…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaktdaten des Unabhängigen Kontrollrats [#251534]
Datum
15. Juni 2022 19:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Postadresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Internet-Domain der obersten Bundesbehörde „Unabhängiger Kontrollrat“.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251534/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) AZ 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 122 Sehr << Antragstel…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
AZ 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 122 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre E-Mail vom 15. Juni 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „die Zusendung folgender Unterlagen: Postadresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Internet-Domain der obersten Bundesbehörde „Unabhängiger Kontrollrat“.“ Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 122 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin umgezogen. Bitte beachten…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontaktdaten des Unabhängigen Kontrollrats [#251534]
Datum
2. Juli 2022 12:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 123 IFG - 02814 - In 2022 / NA 122 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin umgezogen. Bitte beachten Sie meine neue Postadresse am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251534/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) AZ: 123 IFG -02814-In 2022 / NA 122 Sehr << Antragstelle…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
7. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
AZ: 123 IFG -02814-In 2022 / NA 122 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 15. Juni 2022 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „die Zusendung folgender Unterlagen: Postadresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Internet-Domain der obersten Bundesbehörde „Unabhängiger Kontrollrat"." Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe I. Der lnformationszugang kann gemäß § 9 Abs. 3 IFG abgelehnt werden, wenn der Antragsteller über die begehrte Information bereits verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann. Die begehrten Informationen, Postadresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Internet-Domain des Unabhängigen Kontrollrats, können Sie unter folgenden Links abrufen: https://ukrat.de https://ukrat.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html II. Gemäß § 10 Abs. 1, 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen