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Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie

in der Antwort Nr. 3 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf die BT-Drs. 18/12880 [1] werden leider vereinzelt allgemeinere Daten angegeben.

Daher hätte ich die Bitte an Sie, dass Sie mir die Angaben etwas mehr aufschlüsseln würden, wenn es zum Beispiel "u.a. mit" (S.11) oder "sowie ca. 20 weitere Spitzenvertreter" (S.18) heißt. Im besten Fall hätte ich gerne die Namensliste per E-Mail, falls dies nicht gehen sollte, dann zumindest in einer jeweiligen Firmen aggregierten Form.

Ich gehe davon aus, dass es sich um keine besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt, da die Daten durch die BT-Drs. bereits vorliegen sollten, falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung.

Sofern Sie bereits aktuellere Daten vorliegen haben, dann würde ich mich über die Auflistung ebenfalls per E-Mail freuen.

[1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812880.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie [#165738]
Datum
2. September 2019 16:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Antwort Nr. 3 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf die BT-Drs. 18/12880 [1] werden leider vereinzelt allgemeinere Daten angegeben. Daher hätte ich die Bitte an Sie, dass Sie mir die Angaben etwas mehr aufschlüsseln würden, wenn es zum Beispiel "u.a. mit" (S.11) oder "sowie ca. 20 weitere Spitzenvertreter" (S.18) heißt. Im besten Fall hätte ich gerne die Namensliste per E-Mail, falls dies nicht gehen sollte, dann zumindest in einer jeweiligen Firmen aggregierten Form. Ich gehe davon aus, dass es sich um keine besonders großen Aufwand (inkl. Bezahlung) handelt, da die Daten durch die BT-Drs. bereits vorliegen sollten, falls doch bitte ich Sie um eine vorherige Bescheidsagung. Sofern Sie bereits aktuellere Daten vorliegen haben, dann würde ich mich über die Auflistung ebenfalls per E-Mail freuen. [1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812880.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Frage 3 der von Ihnen genannten Klein…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
L 24 - AS - Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie [#165738]
Datum
6. September 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Frage 3 der von Ihnen genannten Kleinen Anfrage ist nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der betroffenen Beschäftigten, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung beantwortet worden. Diesem Recht unterfallen sämtliche persönliche oder personenbezogene Daten. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Danach konnte – bezogen auf die Arbeitsebene – eine Nennung der Personen lediglich in anonymisierter Form als „Vertreter“ erfolgen. Der namentlichen Nennung einzelner Beschäftigter auf der Arbeitseben kam keine gesteigerte Aussagekraft zu, die eine Weitergabe dieser Daten gerechtfertigt hätte. Der Vorrang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Beschäftigten gilt nicht nur gegenüber dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sondern auch gegenüber dem Informationsinteresse anderer Bürgerinnen und Bürger. Eine namentliche Nennung der Vertreter ist daher leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Schade, aber dann ist es woh…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: L 24 - AS - Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie [#165738]
Datum
6. September 2019 10:58
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Schade, aber dann ist es wohl so.. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 165738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich hätte doch noch zwei Verständnisfragen zu der genannten Bundestagsdr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: L 24 - AS - Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie [#165738]
Datum
11. September 2019 13:01
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich hätte doch noch zwei Verständnisfragen zu der genannten Bundestagsdrucksache s. [1]. Zum einen wollte ich wissen wofür die Abkürzungen "BVG" und "VDV" stehen [1 S. 25 und dort am 22.02.2017]. BVG könnte entweder für "Bremer Vorortbahnen GmbH" oder "Berliner Verkehrsbetriebe" stehen. Bei dem VDV gehe ich davon aus, dass es "Verband Deutscher Verkehrsunternehmen" bedeutet. Leider gibt es keine Hinweise in der Drucksache. Meine zweite Frage bezieht sich noch auf Ihre Antwort. Ich habe leider erst jetzt richtig gemerkt, dass Sie meine ursprüngliche Frage etwas missverstanden haben. Wenn es zB. auf S.11 heißt "u. a. mit Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe)", dann sind damit andere Vertreter der DUH gemeint, schätze ich mal. Aber wenn am 01.12.2015 (S. 18) geschrieben wird, dass "Matthias Wissmann (VDA); Jörg Hofmann (IG Metall) sowie ca. 20 weitere Spitzenvertreter aus Automobilindustrie und IG Metall" bei dem Dialog dabei waren werden 2 von 20 oder 22 Personen/Firmen genannt. Da wollte ich wissen von welcher Firma/Firmen diese "ca. 20" weiteren Vertreter kommen, gerne auch nur auf Firmenebene im Sinne von "Vertreter von Firma A und Firma B". Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> [1] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812880.pdf Anfragenr: 165738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Abkürzung BVG steht…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: L 24 - AS - Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie [#165738]
Datum
17. September 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Frage 1: Die Abkürzung BVG steht für "Berliner Verkehrsbetriebe", die Abkürzung VDV für "Verband Deutscher Verkehrsunternehmen". Frage 2: Ihre Frage zur Konkretisierung der Vertreter von Automobilindustrie und IG Metall bei dem Termin am 01.12.2015 lässt sich leider nicht konkreter beantworten. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Termine nebst Teilnehmern) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wird regelmäßig auch nicht durchgeführt. Deshalb kann ich dazu keine weiteren Angaben machen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen <Information…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: L 24 - AS - Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie [#165738]
Datum
18. September 2019 15:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 165738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.