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Kontaktgebühren des Beitragsservice

1. Wieso wird durch den Beitragsservice keine kostenlose Servicerufnummer zur Verfügung gestellt?

2. Welche rechtliche Grundlage ermöglicht es dem Beitragsservice Gebühren für Anrufe zu erheben?

3. Wie ergibt sich die Gebühr für den jeweiligen Kontaktweg?

a) Online-Formular
b) Anruf aus dem dt. Festnetz
c) Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
d) Telefax
e) Post

4. Wieso ist ein Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen (60 Cent/Anruf) drei mal teurer als aus dem dt. Festnetz (20 Cent/Anruf)?

5. Wieso enthält nicht jedes Schreiben des Beitragsservice eine eindeutige Referenz?

6. Wie kann ein Kunde sicherstellen bzw. überprüfen, ob ein Online-Formular von Ihnen bereits bearbeitet wurde?

7. Wird telefonischen Anfragen eine höhere Bearbeitungspriorität als Anfragen per Online-Formular eingeräumt?

8. Werden telefonische Anfragen schneller als Online-Formular Anfragen bearbeitet?

9. Wie hoch ist Fehlerquote bearbeiteter Anfragen? Hiermit beziehe ich mich auf Anfragen, in denen der Anfragende vollständige bzw. für den Sachverhalt nötige Daten zur Verfügung gestellt hat, diese jedoch durch den Beitragsservice zunächst fälschlicherweise als nicht ausreichend, vollständig oder verständlich zurückgewiesen wurden.

10. Wie viele Kontaktaufnahmen erfährt der Beitragsservice im Durchschnitt zu einem Sachverhalt?

11. Wie viele telefonische Kontaktaufnahmen erfuhr der Beitragsservice im Jahr 2018 insgesamt?

12. Wie ist derzeit das Verhältnis von telefonische Kontaktaufnahmen per Festnetz zu Mobilfunkanfragen für das Jahr 2018?

13. Wie kann ein Kunde erhobene Kontaktgebühren erstattet bekommen, wenn er diese nicht selbst verschuldet hat, sondern z.B. durch einen Bearbeitungsfehler durch den Beitragsservice Klärungsbedarf bestand?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wieso wi…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaktgebühren des Beitragsservice [#182520]
Datum
12. März 2020 23:11
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieso wird durch den Beitragsservice keine kostenlose Servicerufnummer zur Verfügung gestellt? 2. Welche rechtliche Grundlage ermöglicht es dem Beitragsservice Gebühren für Anrufe zu erheben? 3. Wie ergibt sich die Gebühr für den jeweiligen Kontaktweg? a) Online-Formular b) Anruf aus dem dt. Festnetz c) Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen d) Telefax e) Post 4. Wieso ist ein Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen (60 Cent/Anruf) drei mal teurer als aus dem dt. Festnetz (20 Cent/Anruf)? 5. Wieso enthält nicht jedes Schreiben des Beitragsservice eine eindeutige Referenz? 6. Wie kann ein Kunde sicherstellen bzw. überprüfen, ob ein Online-Formular von Ihnen bereits bearbeitet wurde? 7. Wird telefonischen Anfragen eine höhere Bearbeitungspriorität als Anfragen per Online-Formular eingeräumt? 8. Werden telefonische Anfragen schneller als Online-Formular Anfragen bearbeitet? 9. Wie hoch ist Fehlerquote bearbeiteter Anfragen? Hiermit beziehe ich mich auf Anfragen, in denen der Anfragende vollständige bzw. für den Sachverhalt nötige Daten zur Verfügung gestellt hat, diese jedoch durch den Beitragsservice zunächst fälschlicherweise als nicht ausreichend, vollständig oder verständlich zurückgewiesen wurden. 10. Wie viele Kontaktaufnahmen erfährt der Beitragsservice im Durchschnitt zu einem Sachverhalt? 11. Wie viele telefonische Kontaktaufnahmen erfuhr der Beitragsservice im Jahr 2018 insgesamt? 12. Wie ist derzeit das Verhältnis von telefonische Kontaktaufnahmen per Festnetz zu Mobilfunkanfragen für das Jahr 2018? 13. Wie kann ein Kunde erhobene Kontaktgebühren erstattet bekommen, wenn er diese nicht selbst verschuldet hat, sondern z.B. durch einen Bearbeitungsfehler durch den Beitragsservice Klärungsbedarf bestand? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182520
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß IFG. …
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Antwort: WG: Kontaktgebühren des Beitragsservice [#182520]
Datum
19. März 2020 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß IFG. Diese Anträge werden ausschließlich von den Landesrundfunkanstalten bearbeitet. Wir möchten Sie daher bitten Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Eine Weiterleitung ist nicht möglich, da sich aus Ihrer E-Mail Adresse keine Zuständigkeit ergibt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.