Kontaktgebühren des Beitragsservice
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wieso wird durch den Beitragsservice keine kostenlose Servicerufnummer zur Verfügung gestellt?
2. Welche rechtliche Grundlage ermöglicht es dem Beitragsservice Gebühren für Anrufe zu erheben?
3. Wie ergibt sich die Gebühr für den jeweiligen Kontaktweg?
a) Online-Formular
b) Anruf aus dem dt. Festnetz
c) Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
d) Telefax
e) Post
4. Wieso ist ein Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen (60 Cent/Anruf) drei mal teurer als aus dem dt. Festnetz (20 Cent/Anruf)?
5. Wieso enthält nicht jedes Schreiben des Beitragsservice eine eindeutige Referenz?
6. Wie kann ein Kunde sicherstellen bzw. überprüfen, ob ein Online-Formular von Ihnen bereits bearbeitet wurde?
7. Wird telefonischen Anfragen eine höhere Bearbeitungspriorität als Anfragen per Online-Formular eingeräumt?
8. Werden telefonische Anfragen schneller als Online-Formular Anfragen bearbeitet?
9. Wie hoch ist Fehlerquote bearbeiteter Anfragen? Hiermit beziehe ich mich auf Anfragen, in denen der Anfragende vollständige bzw. für den Sachverhalt nötige Daten zur Verfügung gestellt hat, diese jedoch durch den Beitragsservice zunächst fälschlicherweise als nicht ausreichend, vollständig oder verständlich zurückgewiesen wurden.
10. Wie viele Kontaktaufnahmen erfährt der Beitragsservice im Durchschnitt zu einem Sachverhalt?
11. Wie viele telefonische Kontaktaufnahmen erfuhr der Beitragsservice im Jahr 2018 insgesamt?
12. Wie ist derzeit das Verhältnis von telefonische Kontaktaufnahmen per Festnetz zu Mobilfunkanfragen für das Jahr 2018?
13. Wie kann ein Kunde erhobene Kontaktgebühren erstattet bekommen, wenn er diese nicht selbst verschuldet hat, sondern z.B. durch einen Bearbeitungsfehler durch den Beitragsservice Klärungsbedarf bestand?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. März 2019
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24. April 2019
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