Kontaktgebühren des Beitragsservice

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Wieso wird durch den Beitragsservice keine kostenlose Servicerufnummer zur Verfügung gestellt?

2. Welche rechtliche Grundlage ermöglicht es dem Beitragsservice Gebühren für Anrufe zu erheben?

3. Wie ergibt sich die Gebühr für den jeweiligen Kontaktweg?

a) Online-Formular
b) Anruf aus dem dt. Festnetz
c) Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
d) Telefax
e) Post

4. Wieso ist ein Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen (60 Cent/Anruf) drei mal teurer als aus dem dt. Festnetz (20 Cent/Anruf)?

5. Wieso enthält nicht jedes Schreiben des Beitragsservice eine eindeutige Referenz?

6. Wie kann ein Kunde sicherstellen bzw. überprüfen, ob ein Online-Formular von Ihnen bereits bearbeitet wurde?

7. Wird telefonischen Anfragen eine höhere Bearbeitungspriorität als Anfragen per Online-Formular eingeräumt?

8. Werden telefonische Anfragen schneller als Online-Formular Anfragen bearbeitet?

9. Wie hoch ist Fehlerquote bearbeiteter Anfragen? Hiermit beziehe ich mich auf Anfragen, in denen der Anfragende vollständige bzw. für den Sachverhalt nötige Daten zur Verfügung gestellt hat, diese jedoch durch den Beitragsservice zunächst fälschlicherweise als nicht ausreichend, vollständig oder verständlich zurückgewiesen wurden.

10. Wie viele Kontaktaufnahmen erfährt der Beitragsservice im Durchschnitt zu einem Sachverhalt?

11. Wie viele telefonische Kontaktaufnahmen erfuhr der Beitragsservice im Jahr 2018 insgesamt?

12. Wie ist derzeit das Verhältnis von telefonische Kontaktaufnahmen per Festnetz zu Mobilfunkanfragen für das Jahr 2018?

13. Wie kann ein Kunde erhobene Kontaktgebühren erstattet bekommen, wenn er diese nicht selbst verschuldet hat, sondern z.B. durch einen Bearbeitungsfehler durch den Beitragsservice Klärungsbedarf bestand?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 2 Follower:innen
Sebastian Wiesendahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie …
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
Sebastian Wiesendahl
Betreff
Kontaktgebühren des Beitragsservice [#62615]
Datum
22. März 2019 16:06
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wieso wird durch den Beitragsservice keine kostenlose Servicerufnummer zur Verfügung gestellt? 2. Welche rechtliche Grundlage ermöglicht es dem Beitragsservice Gebühren für Anrufe zu erheben? 3. Wie ergibt sich die Gebühr für den jeweiligen Kontaktweg? a) Online-Formular b) Anruf aus dem dt. Festnetz c) Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen d) Telefax e) Post 4. Wieso ist ein Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen (60 Cent/Anruf) drei mal teurer als aus dem dt. Festnetz (20 Cent/Anruf)? 5. Wieso enthält nicht jedes Schreiben des Beitragsservice eine eindeutige Referenz? 6. Wie kann ein Kunde sicherstellen bzw. überprüfen, ob ein Online-Formular von Ihnen bereits bearbeitet wurde? 7. Wird telefonischen Anfragen eine höhere Bearbeitungspriorität als Anfragen per Online-Formular eingeräumt? 8. Werden telefonische Anfragen schneller als Online-Formular Anfragen bearbeitet? 9. Wie hoch ist Fehlerquote bearbeiteter Anfragen? Hiermit beziehe ich mich auf Anfragen, in denen der Anfragende vollständige bzw. für den Sachverhalt nötige Daten zur Verfügung gestellt hat, diese jedoch durch den Beitragsservice zunächst fälschlicherweise als nicht ausreichend, vollständig oder verständlich zurückgewiesen wurden. 10. Wie viele Kontaktaufnahmen erfährt der Beitragsservice im Durchschnitt zu einem Sachverhalt? 11. Wie viele telefonische Kontaktaufnahmen erfuhr der Beitragsservice im Jahr 2018 insgesamt? 12. Wie ist derzeit das Verhältnis von telefonische Kontaktaufnahmen per Festnetz zu Mobilfunkanfragen für das Jahr 2018? 13. Wie kann ein Kunde erhobene Kontaktgebühren erstattet bekommen, wenn er diese nicht selbst verschuldet hat, sondern z.B. durch einen Bearbeitungsfehler durch den Beitragsservice Klärungsbedarf bestand? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Wiesendahl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Wiesendahl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Wiesendahl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaktgebühren des Beitragsservice“ vom…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
Sebastian Wiesendahl
Betreff
AW: Kontaktgebühren des Beitragsservice [#62615]
Datum
7. Mai 2019 19:21
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaktgebühren des Beitragsservice“ vom 22.03.2019 (#62615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wiesendahl Anfragenr: 62615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Wiesendahl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Ihr Rundfunkbeitrag - Beitragsnummer XXX XXX XXX - Sehr geehrter Herr Wiesendahl, vielen Dank für Ihre Mitteilung…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Rundfunkbeitrag - Beitragsnummer XXX XXX XXX -
Datum
29. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2019-05-29-antwort-vom-beitragsservice-ifg-anfrage-62615-geschwarzt.jpg
585,7 KB
Sehr geehrter Herr Wiesendahl, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen. Gerne erläutern wir Ihnen den Grund für die Verwendung unserer neuen Servicerufnummern 01806 999 555 … Diese Rufnummerngasse, mit einem Pauschaltarif von 20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent je Anruf aus dem Mobilfunknetzen, bietet für unsere Anrufer deutliche Vorteile gegenüber den bisher verwendeten Nummern aus der Rufnummerngasse 018 59995 … Seit der Gesetzesänderung zur kostenfreien Warteschleife konnten Anrufer aus den Mobilfunknetzen zur Klärung ihres Anliegens nicht weiterverbunden werden. Mit der neuen Rufnummerngasse ist eine Weiterverbindung jetzt möglich, weil die Anrufkosten sich nur noch auf den einmaligen Anruf beziehen und nicht mehr auf den Minutenpreis. In der Vergangenheit gab es außerdem Erreichbarkeitsprobleme mit der Rufnummerngasse 018 5…, weil die Bundesnetzagentur im letzten Jahr diese vom Markt genommen hat. Um unsere technische Erreichbarkeit sicherzustellen, war ein Wechsel zur neuen Rufnummerngasse 01806 … erforderlich. Wesentlicher Vorteil für Sie ist, dass für jeden Anruf nur noch ein Pauschalbetrag berechnet wird, unabhängig von der Gesprächsdauer. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Wiesendahl
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaktgebühren des Beitragsservice“ vom…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
Sebastian Wiesendahl
Betreff
AW: Kontaktgebühren des Beitragsservice [#62615]
Datum
6. Juni 2019 15:35
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontaktgebühren des Beitragsservice“ vom 22.03.2019 (#62615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Wiesendahl Anfragenr: 62615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr geehrter Herr Wiesendahl, vielen Dank für Ihre freundliche Erinnerung. Grundsätzlich ist die behördliche Da…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Antwort: AW: Kontaktgebühren des Beitragsservice [#62615]
Datum
6. Juni 2019 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wiesendahl, vielen Dank für Ihre freundliche Erinnerung. Grundsätzlich ist die behördliche Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice selbstverständlich nicht für Anfragen und rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem IFG etc. zuständig. Gerne sind wir dem Vorgang jedoch nachgegangen und konnten eruieren, dass Ihr Anliegen bereits per Schreiben unserer Kundenbetreuung vom 29.05.2019 an die von Ihnen angegebene postalische Anschrift beantwortet wurde. Wir entschuldigen uns in aller Form und Höflichkeit bei Ihnen für die zeitliche Verzögerung. Dies ist selbstverständlich nicht Stil unseres Hauses, bei mehreren 10 Tsd. täglich eingehenden Geschäftsvorgängen jedoch leider nicht immer zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen