Sehr Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage gemäß LIFG vom 14. Januar 2022.
Die von Ihnen gewünschte Information wird im Rahmen des Fall- und Kontaktpersonenmanagements nicht gespeichert. Eine nachträglich Ermittlung und Speicherung der gewünschten Daten stellt einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar, weshalb wir Ihren Antrag gemäß LIFG §9 Abs. 3 ablehnen.
Von: Antragsteller/in
Gesendet: Freitag, 14. Januar 2022 09:53
An: Gesundheitsamt <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>
Betreff: Kontaktnachverfolgung an der Universität Heidelberg [#237582]
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Fälle (ab Oktober 2021), in denen das Gesundheitsamt Informationen zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen von der Universität Heidelberg angefragt hat
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen