Kontaktnachverfolgung

Es wird ja immer sehr viel Wert auf die Kontaktnachverfolgung gelegt. Erfolgreich kann sie ja nur sein, wenn die Quote, an erkannten Infektionsorten/-personen auch sehr hoch ist. Daher meine Frage: Wie erfolgreich ist diese Methode? Wie ist die Quote an Kontaktnachverfolgungen, wo keine Infektionsquelle erkannt wurde? Bitte die Auflistung über die Quote pro Woche ab April bis jetzt.
Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaktnachverfolgung [#207288]
Datum
27. Dezember 2020 15:16
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Es wird ja immer sehr viel Wert auf die Kontaktnachverfolgung gelegt. Erfolgreich kann sie ja nur sein, wenn die Quote, an erkannten Infektionsorten/-personen auch sehr hoch ist. Daher meine Frage: Wie erfolgreich ist diese Methode? Wie ist die Quote an Kontaktnachverfolgungen, wo keine Infektionsquelle erkannt wurde? Bitte die Auflistung über die Quote pro Woche ab April bis jetzt. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 207288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207288/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegen uns keine Unterlagen vor. Wir kö…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-Kontaktnachverfolgung [#207288]
Datum
26. Januar 2021 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegen uns keine Unterlagen vor. Wir können Ihnen Ihre Anfrage leider nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen